c't 19/2022
S. 170
Wissen
Videoüberwachung
Bild: Thorsten Hübner

Vorsicht, Kamera!

Datenschutzrechtliche Schranken für die Videoüberwachung

Vor Eingängen oder auf Grundstücken, private Überwachungskameras sind allgegenwärtig. Und allzu oft verstößt deren Einsatz gegen den Datenschutz, wie eine große Zahl von Beschwerden und Bußgeldern belegt. Was gilt es zu beachten?

Von Holger Bleich und Joerg Heidrich

Als Dashcam, im Smartphone oder an Hauswänden zur Überwachung: Kameras sind im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Sie lösen Bewegtbilder so gut auf, dass man Personen auch noch erkennen kann, wenn sie weit entfernt sind. Dabei sind die Kameras bisweilen so winzig, dass Hersteller sie nahezu unsichtbar in beliebige Geräte verbauen können.

Geraten Unbeteiligte unwissentlich ins Blickfeld einer Kamera, kann dies Rechte verletzen. Zum einen geht es ums Persönlichkeitsrecht, also den Anspruch auf Kontrolle übers eigene Bild. Zum anderen handelt es sich bei jeder Aufnahme von Menschen, die man auf den Bildern anhand beliebiger Merkmale identifizieren kann, um eine Erhebung personenbezogener Daten im datenschutzrechtlichen Sinn.

Kommentieren