c't 20/2022
S. 112
Wissen
E-Rezept
Bild: Albert Hulm

Es kommt (irgendwie)

Neuer Ärger beim E-Rezept

Am 1. September sollte das E-Rezept sukzessive in ganz Deutschland starten und Patienten, Praxen und Apotheken die Arbeit erleichtern. Der Testbetrieb konnte jedoch nicht alle Probleme ausräumen und schuf sogar neue – und weil ein wichtiger Akteur nur noch das Minimum tun will, könnte sich der flächendeckende Regelbetrieb erneut um Monate verschieben.

Von Detlef Borchers und Markus Montz

Eigentlich schien alles auf einem guten Weg. „Regelversorgung kann zum 1. September 2022 starten“, meldete Anfang August die Projektgesellschaft Gematik, im Auftrag von Gesundheitsministerium und Spitzenverbänden zuständig für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Man habe im Testbetrieb mit freiwillig teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken nunmehr alle „Qualitätskriterien“ für das E-Rezept erfüllt. Insbesondere seien 30.000 der elektronischen Verschreibungen korrekt abgerechnet worden. Damit könnten Arzt- und Zahnarztpraxen das E-Rezept ab 1. September in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen bei ihnen gegeben seien, und Apotheken es sogar bundesweit annehmen.

Ende August hatte sich die Hoffnung auf einen schnellen Ablauf – der sich auch die Bundeseinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) sowie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach anschlossen – jedoch schon wieder eingetrübt. Kurz vor dem Start verkündete die kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), dass sie sich vorerst nicht mehr aktiv in den Einführungsprozess einbringen wolle. Als kurzfristigen Auslöser nannte sie Datenschutz- und damit verbundene Haftungsfragen. Sie kritisierte aber auch die fehlende Markt- und Nutzungsreife des E-Rezeptes. Da Schleswig-Holstein eine von zwei „Testregionen“ bildet, in denen Ärzte, Apotheken und Kassen dem E-Rezept ab 1. September besondere Aufmerksamkeit widmen sollten, könnte dieser Schritt die flächendeckende Einführung in Deutschland nun erneut verzögern

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