c't 6/2023
S. 172
Wissen
Datenraten beim Internetanschluss

Korrekt gemessen

Vereinbarte Datenraten beim Internetanbieter durchsetzen

Seit Dezember 2021 haben Breitbandkunden ein Recht auf Minderung des monatlichen Preises oder auf Kündigung des Vertrags, wenn der Internetanschluss langsamer ist als versprochen. Wir zeigen, wie Sie das rechtssicher feststellen können und welche Möglichkeiten Sie dann haben.

Von Thomas Bradler

Die Datenübertragungsrate von Internetanschlüssen bereitet Kunden oft Verdruss. In der Werbung übertreffen sich die Anbieter mit „bis zu“-Angaben, den Praxistest bestehen die Tarife jedoch nur selten: Nur 36,5 Prozent der Kunden, die mit dem Messwerkzeug der Bundesnetzagentur ihren Festnetzanschluss überprüften, erreichten zwischen Februar und September 2021 die volle für ihren Anschluss beworbene Downloadrate oder mehr.

Dass sie die beworbenen Maximalbandbreiten in der Praxis kaum liefern, hat den Anbietern lange Zeit keine schlaflosen Nächte bereitet. Denn Betroffene konnten kaum feststellen, ob ihr Anbieter die Leistung vertragsgemäß erbringt oder nicht – und somit ihre Rechte auch nicht gerichtlich durchsetzen. Renitente Kunden ließen die Anbieter gerne auflaufen.

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