Der Preis ist heiß
Wann Preiserhöhungen bei Mobilfunk- und Festnetzverträgen zulässig sind
Vodafone und 1&1 haben ihre Kunden jüngst mit Preiserhöhungen für ihre Kabel- und DSL-Anschlüsse überrascht – während der Mindestvertragslaufzeit. Zulässig ist das aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf dem Telekommunikationsmarkt wird mit harten Bandagen um Kunden gekämpft: Die Anbieter versuchen, Kunden mit zahlreichen – meist temporären – Vergünstigungen auf den Monatspreis, zusätzlichen Leistungen oder günstiger Hardware wie Smartphones oder Routern zum Wechsel zu überreden oder vom Bleiben zu überzeugen. Um die Zugaben zu erhalten, binden sich die Kunden im Gegenzug in den meisten Fällen zunächst für zwei Jahre. Dies entspricht der maximal gesetzlich zulässigen Erstlaufzeit für Telekommunikationsverträge (§ 56 Abs. 1 TKG). Wie ernst die Unternehmen diese vertragliche Bindung nehmen, weiß jeder, der schon einmal versucht hat, vorzeitig aus einem solchen Vertrag herauszukommen.
Wer nun glaubt, im Gegenzug als Kunde oder Kundin ebenfalls für zwei Jahre Ruhe erkauft zu haben, dem droht Ungemach. Die allerorten steigenden Kosten treffen auch Unternehmen. Mancher Telekommunikationsanbieter nimmt diese zum Anlass, die Preise in laufenden Verträgen zu erhöhen. Das wirft die Frage auf, ob Preiserhöhungen während der 24-monatigen Vertragslaufzeit überhaupt zulässig sind.