c't 21/2023
S. 158
Wissen
Prominentenwerbung

Fremder Federschmuck

Klage gegen Facebook wegen Bildmissbrauch erfolgreich

Ein Produkt kann interessanter und vertrauenswürdiger wirken, wenn ein Prominenter dafür wirbt. Manchmal ist aber ein in Werbeanzeigen Abgebildeter gar nicht damit einverstanden. Hendrik Streeck hat ein Aufsehen erregendes Urteil gegen Facebook-Betreiber Meta erwirkt: Der muss Werbepostings mit zweckentfremdeten Fotos des Mediziners auf der Plattform unterbinden.

Von Harald Büring

Der Bonner Virologe Professor Hendrik Streeck gilt als streitbar und zugleich als umstritten: Während der Corona-Pandemie war er in den populären Medien praktisch dauerpräsent und verbreitete dabei sehr exponiert seine Ansichten zur Lage. Sollte aber dieser bekannte Mediziner später tatsächlich mit seinem Bild auf Facebook für Pseudomedikamente etwa gegen Harninkontinenz und Potenzstörungen einstehen? Das fragten sich viele Mitglieder des sozialen Netzwerks zweifelnd, als ein Vermarkter dort unter anderem vom Account-Namen „Easy Life“ aus in Werbeanzeigen mit Streecks Porträt und bisweilen ziemlich plumpen Sprüchen verschiedene Produkte anpries.

Virologe als Potenzmittel-Kronzeuge?

Viele Facebook-Nutzer wandten sich deshalb an Streeck. Der fand die Sache nicht witzig und reagierte: Einerseits setzte er eine eigene Facebook-Seite auf und machte dort klar, dass sich die Werbenden mit fremden Federn schmückten. Andererseits wies er Meta mehrfach auf die immer neuen, gleich gearteten Anzeigen mit den Fake-Testimonials hin und sprach eine Abmahnung aus. Die Facebook-Betreiber löschten allerdings lediglich die vorhandenen gemeldeten Anzeigen – die wiederum wurden schnell wieder von Artgenossen abgelöst. Streeck ging es darum, genau das zu verhindern. Daher klagte er gegen Meta.

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