c't 12/2024
S. 52
Vorsicht, Kunde
Gewährleistung
Vorsicht Kunde

Schwach vertröstet

Verkäufer Tease Solutions verschleppt Gewährleistung

Geht ein Gerät wegen eines Mangels zurück an den Händler, darf sich der nicht ewig Zeit für die Prüfung lassen. Ausreden unter Verweis auf „den Hersteller“ sind unzulässig.

Von Tim Gerber

Gerhard G. arbeitet für einen kleinen Verein, der im Bereich der Jugendhilfe tätig ist. Mitte Januar 2023 erwarb er über den Marketplace des Elektronikhändlers Conrad ein Notebook des Herstellers Fujitsu zum Preis von knapp 540 Euro. Verkäufer war die Firma Tease Solutions GmbH aus dem bayerischen Manching. Der Rechner sollte einer Kollegin aus dem Verein im Homeoffice als Arbeitsgerät dienen.

Allerdings konnte die Kollegin mit dem Notebook von Anbeginn keine VPN-Verbindung zu den Vereinsservern aufbauen, wenn der Rechner per Ethernet mit ihrem Router verbunden war. Per WLAN klappte die Verbindung reibungslos und der Kollegin war das ausreichend. So unternahm Gerhard G. erst einmal nichts weiter.

Kommentare lesen (3 Beiträge)