c't 13/2024
S. 44
Vorsicht, Kunde
Fahrgastrechte
Vorsicht Kunde

Verzögerungstaktik

Deutsche Bahn verschleppt Entschädigungszahlung

Bei Zugausfällen und Verspätungen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung. Die muss nach der Fahrgastrechteverordnung binnen eines Monats auf dem Konto sein. Das weiß die Bahn, tut aber trotzdem alles, um Kunden hinzuhalten und mürbe zu machen.

Von Tim Gerber

Frisch aus dem Urlaub zurück landeten Angelo P. und seine Frau am frühen Morgen des 19. November am Flughafen Düsseldorf. Für ihre Weiterfahrt ins heimische Berlin hatte das Paar im Reisebüro zusammen mit den Flugtickets das günstige Angebot „Zug zum Flug“ der Deutschen Bahn gebucht. Mit einem Upgrade für 39 Euro reservierten sie sich Plätze in der ersten Klasse im ICE 545 um 8:57 Uhr vom Flughafen Düsseldorf nach Berlin-Spandau. Kaum hatten sie ihre Plätze eingenommen, mussten sie den Zug aber bereits wieder verlassen: Wegen einer technischen Störung zog die Bahn ihren Zug am Duisburger Hauptbahnhof aus dem Verkehr und alle Reisenden mussten aussteigen.

Ihre Fahrt nach Berlin mussten die P.s im folgenden ICE 847 fortsetzen. Der war mit den zusätzlichen Passagieren hoffnungslos überfüllt, sodass die beiden ihre gut vierstündige Fahrt auf dem Fußboden sitzend absolvieren durften. In der ersten Klasse immerhin, wo der Teppich etwas flauschiger ist. Mit knapp zwei Stunden Verspätung erreichten sie letztlich ihr Ziel.

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