c't 14/2024
S. 156
Wissen
Arbeitgeberbewertung

Wer war das?

Anonym kritisiertes Unternehmen kann sich leichter wehren

Wer auf einem Portal wie kununu Einschätzungen über seinen (Ex-)Chef zum Besten gibt, baut normalerweise auf den von der Plattform gewährten Anonymitätsschutz. Eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei hat sich darauf spezialisiert, gerade diesen auszuhebeln, und bietet Unternehmen den Service an, serienweise missliebige Bewertungen wegzuschaffen.

Von Harald Büring

Was mancher Jobsuchende als willkommene Warnung schätzt, kann für Unternehmen nicht bloß lästig sein, sondern auch ihre Reputation gefährden: schlechte Bewertungen und Erfahrungsschilderungen von ehemaligen oder noch tätigen Mitarbeitern auf anonym bestückbaren Plattformen. Nicht alles, was sich dort findet, muss echt sein. Ob ein angeblicher Angestellter lediglich vorgibt, zu dem bewerteten Unternehmen zu gehören oder gehört zu haben, lässt sich nicht direkt herausfinden.

Die Betreiber des zu Xing gehörenden Arbeitgeberbewertungsportals kununu haben sich für Beschwerden von Unternehmen, die sich auf der Plattform zu Unrecht kritisiert sehen, ein ausgeklügeltes Verfahren einfallen lassen [1]: Sie wahren die Anonymität der Verfasser gegenüber den Unternehmen und schützen Bewertende so vor Repressalien von Arbeitgebern, indem sie sich selbst als Recherche- und Abgleichinstanz wie eine datenschutzrechtliche Brandmauer dazwischenstellen. Damit haben sie die Richter des hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg jedoch nicht überzeugt: Diese haben im Februar eine einstweilige Verfügung erlassen, die kontroverse Diskussionen ausgelöst und Datenschutzbewegte regelrecht wütend gemacht hat. Dem OLG-Beschluss zufolge muss der Plattformbetreiber Unternehmen gegenüber auf Verlangen entweder Bewertungsschreiber identifizierbar machen oder deren Bewertungen löschen. Dass sich diese Rechtsauffassung halten lässt, ist jedoch noch nicht ausgemacht: Kununu wehrt sich in einem Hauptsacheverfahren, das derzeit beim Landgericht (LG) Hamburg anhängig ist.

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