c't 17/2024
S. 90
Titel
Überwachungssysteme: Recht
Bild: Thorsten Hübner

Rechtlicher Sichtschutz

Videoüberwachung: Was erlaubt ist und was nicht

Aktuelle Überwachungssysteme werten mithilfe künstlicher Intelligenz Aufnahmen automatisch aus. Damit beginnt ein neues Zeitalter der Massenüberwachung. Der Gesetzgeber bemüht sich um einen Interessenausgleich: Sicherheitsbedürfnisse der Überwachenden kollidieren mit dem Privatsphärenschutz der Überwachten.

Von Joerg Heidrich

Wer aufmerksam durch eine Stadt geht, bemerkt vielerorts offen installierte Beobachtungskameras. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl versteckt angebrachter Kameras. Unter den Betreibern sind staatliche Stellen, die beispielsweise Ministerien oder Kasernen mit Cams überwachen. Aber auch viele private Unternehmen erfassen interne oder öffentlich zugängliche Bereiche wie Bahnhöfe, Geschäftseingänge oder Parkplätze. Und damit nicht genug: Auch in den Händen von Privatpersonen finden sich zahlreiche Überwachungskameras, die von Autos, Türsprechstellen und sogar Mährobotern aus filmen.

Aus juristischer Sicht kollidiert diese Überwachungswut mit der Idee der informativen Selbstbestimmung, welche die Grundlage des Datenschutzes darstellt. Gerade im Bereich der privaten Überwachung gibt es inzwischen Hunderte Entscheidungen der europäischen Aufsichtsbehörden, welche in den allermeisten Fällen einen Datenschutzverstoß feststellen und diesen sanktionieren. Allein die Bußgelddatenbank unter dsgvo-portal.de findet zu dem Stichwort Video 450 Einträge. Die verhängten Einzelbeträge reichen bis zu 10 Millionen Euro.

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