c't 19/2024
S. 158
Wissen
Vorratsdatenspeicherung
Bild: KI, Collage c’t

Absaug-Begehrlichkeiten

Geänderte Rechtslage sorgt für neue Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung

Die Debatte um Vorratsdatenspeicherung gewinnt wieder an Fahrt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt die bisherige Rechtslage infrage: Ist die massenhafte Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten doch umfangreicher zulässig als bislang gedacht?

Von Falk Steiner

Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung (VDS) gilt als Dauerbrenner am Europäischen Gerichtshof (EuGH): Seit gut einem Jahrzehnt beschäftigt er sich immer wieder mit ihr, begleitet von jahrelangen politischen Auseinandersetzungen. Führt eine Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten bei Providern über deren Nutzungszeitraum hinaus zu einer die Grundrechte unzulässig stark einschränkenden Überwachungsinfrastruktur? Und wäre sie nicht ein wesentlicher Baustein für Totalitarismus im digitalen Zeitalter, wie ihn diverse Diktaturen vorleben, und von dem auch einige westliche Demokratien oft nur ein Wahlergebnis entfernt scheinen?

Die Idee zur Vorratsdatenspeicherung entstand lange, bevor YouTube, Facebook und das iPhone ihre Siegeszüge antraten. Sie stammt aus der Zeit nach dem 11. September 2001, als Tauschbörsen im Netz noch populär waren und die Strafverfolgungsbehörden soeben festgestellt hatten, dass Terroristen wie auch Schwer- und Kleinkriminelle zunehmend das Internet nutzen.

Kommentieren