c't 9/2025
S. 26
Titel
Sichere Messenger: Politische Forderungen
Bild: KI, Collage c’t

Wunsch nach Hintertüren „für die Guten“

Per Gesetz: Angriffe auf die Privatheit der Messenger-Kommunikation

Verschlüsselnde Messenger bedeuten für Strafverfolger Kommunikation, die sie nicht einfach abhören können. Deshalb versuchen Regierungen weltweit, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per Gesetz zu untergraben. Dem entgegen stehen in Europa Freiheitsrechte, das Briefgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre.

Von Kathrin Stoll

Weltweit gibt es verschiedene Vorstöße, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern per Gesetz anzugreifen. Das hierzulande wohl prominenteste Beispiel ist die sogenannte Chatkontrolle. Der EU-Gesetzesentwurf einer „Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ wurde am 11. Mai 2022 von der EU-Kommission vorgelegt. Das Gesetz soll Anbieter von Internetdiensten verpflichten, die private Onlinekommunikation der Bürger nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchleuchten – explizit auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern und Clouddiensten.

Die damalige Kommissarin für Inneres der Europäischen Union, Ylva Johansson, hatte den umstrittenen Gesetzentwurf zur sogenannten Chatkontrolle maßgeblich vorangetrieben. Sie musste sich zwischenzeitlich wegen Lobbyverflechtungen verantworten., Bild: Virginia Mayo/AP +++ dpa-Bildfunk +++
Die damalige Kommissarin für Inneres der Europäischen Union, Ylva Johansson, hatte den umstrittenen Gesetzentwurf zur sogenannten Chatkontrolle maßgeblich vorangetrieben. Sie musste sich zwischenzeitlich wegen Lobbyverflechtungen verantworten.
Bild: Virginia Mayo/AP +++ dpa-Bildfunk +++

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Dienste nach Anordnung durch eine noch zu benennende Behörde künftig etwa Bilddateien in Messenger-Chats und Cloudspeichern von EU-Bürgern anhand bestehender Hash-Datenbanken auf strafbares Material hin durchleuchten sollen. KI-Systeme sollen zudem in privaten Chats Inhalte finden, die auf Kindesmissbrauch hindeuten können, etwa Fotos nackter Kinder und Jugendlicher oder sogenanntes Grooming, also die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Missbrauchsabsicht zu Minderjährigen. Ein eng an Europol angebundenes EU-Zentrum soll die Maßnahmen koordinieren. Offen lässt der seitenlange Text, wie das Ganze technisch umgesetzt werden soll. In der Entwurfsbegründung ist die Rede von „modernste(r) Technologie“, die „das Recht der Nutzer auf Privatsphäre so wenig wie möglich beeinträchtigt“. Genauer benennt der Entwurf diese Technologie nicht. Offen lässt er außerdem, wie die Privatsphäre der Nutzer trotz der Scans gewahrt werden soll.

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