Artikel-Archiv c't 6/2016, Seite 162
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Einspruch per „Send“-Knopf
Gewöhnliche E-Mail reicht für Einspruch gegen Steuerbescheid
Nach einer verwirrenden Achterbahnfahrt in der Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für einen Einspruch im Steuerverfahren auf dem elektronischen Weg keine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist – eine einfache E-Mail genügt.
Umfang: ca. 1.5 redaktionelle Seiten
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