Artikel-Archiv c't 9/2016, Seite 150
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Gefahrguttransport
Transportvorschriften für Lithium-Ionen-Akkus
Zum 1. April 2016 hat die Luftfahrtorganisation ICAO ihre Transportbestimmungen verschärft: Seitdem dürfen Sendungen mit Lithium-Ionen-Akkus nur noch an Bord von Frachtmaschinen befördert werden und nicht mehr in Frachträumen von Passagierflugzeugen. Welche Auswirkungen hat das für Privatleute wie Händler, und welche Bestimmungen müssen überhaupt beachtet werden, wenn man Lithium-Ionen-Akkus einzeln oder zusammen mit einem Gerät verschicken will?
Umfang: ca. 6.5 redaktionelle Seiten
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