Artikel-Archiv c't 3/2017, Seite 172
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WAP-Abzocke
Mobilfunkanbieter und das WAP-Billing
Einmal aus Versehen an die falsche Stelle auf einem Smartphone getippt, schon schließen Sie ungewollt ein Abo ab – geht immer noch. Seit 2012 kann man zwar Mobilfunk-Abzockern per Drittanbietersperre einen Riegel vorschieben. Doch das Geschäftsmodell mit den ungewollten Vertragsabschlüssen blüht weiter, sogar in WhatsApp muss man schon mit WAP-Geldschneidern rechnen.
Umfang: ca. 4 redaktionelle Seiten
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