Von neuen Gesetzen, Unsicherheiten und Fehlurteilen
Paragrafendschungel
Seit dem Erscheinen der ersten iX-Ausgabe vor 30 Jahren ist im IT-Recht viel passiert. Das Rechtsgebiet ist aber deutlich älter und wird auch in Zukunft für Aufreger und Diskussionen sorgen.
Am 17. März 1879 fällte das Reichsgericht in Leipzig im Jahr seiner Gründung ein im wahrsten Sinne des Wortes bahnbrechendes Urteil. Es definierte in typisch juristischer Manier den Begriff der „Eisenbahn“:
„Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften – Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. – bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.“