iX 9/2024
S. 50
Titel
Recht

Schreckgespenst Scheinselbstständigkeit

Die Frage, ob jemand scheinselbstständig arbeitet, gehört zu den größten bürokratischen Hürden für IT-Freelancer. Ein Überblick über die Fallstricke und das sogenannte Statusfeststellungsverfahren.

Von Dr. Benno Grunewald

Fast alle Freelancer und deren Auftraggeber sind sich des Risikos der Scheinselbstständigkeit grundsätzlich bewusst. Allerdings bestehen auf beiden Seiten oft Informationsdefizite und Fehleinschätzungen. Das führt zu falschen Beurteilungen der konkreten Situation mit möglicherweise gravierenden Folgen in Form von Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Generell gilt: Niemand ist auf Dauer scheinselbstständig. Der Begriff Scheinselbstständigkeit wird landläufig meistens falsch verwendet. Für eine Tätigkeit bestehen sozialversicherungsrechtlich drei Kategorien:

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