Make Magazin 1/2016
S. 8
Werkstattberichte

Basteln an der Förde

Das Kieler FabLab hat eröffnet

Mit Luftballons, Currywurst und Kuchen wurde am 15. Januar das FabLab.SH eröffnet. Rund 120 Besucherinnen und Besucher schauten sich in den frisch renovierten Räumen im Kieler Wissenschaftszentrum um. Mit vielen Fenstern und weißen Wänden wirkt das FabLab hell und einladend, obwohl es im Keller des Gebäudes sitzt. In rund neun Wochen hat der Maschinenbauer Florian von Wieding die Räume und Möbel mit Hilfe einiger Freiwilliger flott gemacht. Viele der Maschinen brachte der Produktdesigner Volker Breust mit.

Ein FabLab im Norden: Da wird das Boot zum Regal.

Bereits vorhanden ist das Textillab mit Nähmaschine, Plotter und T-Shirt-Presse, außerdem vier 3D-Drucker und ein Lasercutter. Auf der Wunschliste stehen noch eine CNC-Fräse, der Lasersinterdrucker SnowWhite von Sharebot und ein David-SLS3-Laserscanner. Um die Geräte kaufen zu können, sind die Macher des FabLabs derzeit noch auf der Suche nach Sponsoren.

Neben lokalen Start-ups und Studierenden soll besonders die Kieler Segelszene angesprochen und ein Schwerpunkt auf Holzbearbeitung gelegt werden. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Lübecker und den dänischen FabLabs ist geplant. Wer die Geräte im FabLab nutzen möchte, kann entweder pro Stunde zahlen oder eine der verschiedenen Flatrates buchen. Das FabLab hat Dienstag bis Donnerstag nachmittag geöffnet, der Montag ist für Workshops reserviert. hch

Hier gibt’s die Make

Heft-Aufsteller mit Freiabo kommt gut an

Immer das neue Make-Heft vor Ort und Rabatte für Mitglieder und Publikum: Mit diesem Angebot hatten wir im letzten Heft FabLabs und andere Maker-Treffpunkte aufgefordert, sich bei uns zu melden. Die Resonanz war beachtlich, bis zum Redaktionsschluss hatten sich 135 Standorte gemeldet. Anfragen kamen nicht nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, sondern auch aus Luxemburg und Italien.

Die beste Bewerbung kam von der Staatlichen Technikerschule Mindelheim. Wie man sieht, wird die Make dort auch jetzt schon rege gelesen. Bild: Markus Gaja

Es sind Hack(er)spaces, Makerspaces, FabLabs, Schulen, offene Werkstätten und vergleichbare Orte des kreativen Bauens, Bastelns und Lernens, die beginnend mit dieser Ausgabe 1/2016 unseren Heft-Aufsteller und alle zwei Monate zwei Exemplare der Make erhalten. Besonders gefreut hat es uns, auf diesem Wege jede Menge Spaces kennenzulernen, die wir vorher noch gar nicht auf dem Schirm hatten.

Wir hoffen, dass durch diese Aktion nicht nur noch mehr interessierte Menschen unser Magazin kennenlernen, sondern auch auf einen regen Austausch zwischen Szene und Heft: Wo kann man am besten unsere Anleitungen nachbauen, wenn nicht in Makerspaces und Co, und wo, wenn nicht dort, entstehen die Projekte, die wir in Zukunft abdrucken. phs

„Maker Space“ ist keine Wortmarke

Deutsches Patent- und Markenamt lehnt Antrag zum Schutz des Begriffs ab

Ein Tochterunternehmen der UnternehmerTUM GmbH hatte am 24. April 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „Maker Space“ gestellt. Der Schritt sorgte für großes Unverständnis in der Maker-Community, denn der Begriff, der in der Zeit um 2005 in den USA entstand, war inzwischen weltweit in den Sprachgebrauch der Szene eingegangen und ist Namensbestandteil vieler Vereine.

Das Paradies ist überall: Der Begriff „Maker Space“ ist nicht schutzfähig.

Phil Handy, General Manager der UnternehmerTUM MakerSpace GmbH, stellte im Mai klar, dass sein Unternehmen vorwiegend Ziele wie Bildungs- und Gründungsförderung verfolge und zu einer positiven Entwicklung in der Community beitragen möchte. Zwar wolle man „den Namen uneingeschränkt für die Kommunikation nutzen“, es sei aber nicht die Absicht, „anderen Werkstätten und Makerspaces den Namen streitig zu machen oder zu verbieten“.

Das DPMA lehnte den Antrag auf Eintragung der Wortmarke „Maker Space“ im Januar ab. Unterm Strich bedeutet die Entscheidung, dass sich der reine Begriff „Maker Space“ nicht als Wortmarke schützen lässt und sich somit auch in Zukunft wohl kein Unternehmen oder andere Organisation die Rechte daran sichern kann. Umgekehrt bedeutet das auch, dass alle Initiativen und Firmen, die bisher den Begriff in ihrem Namen verwenden, das weiterhin ungehindert tun dürfen – was natürlich auch für die UnternehmerTUM MakerSpace GmbH gilt.

Moritz Walter/phs