c't 21/2023
S. 52
Vorsicht, Kunde
Käuferschutz
Vorsicht Kunde

Widerspruch zwecklos

Amazon kassiert Verkaufserlös ab

Wer auf Online-Plattformen verkauft, erwartet vom Betreiber, dass er nach pflichtgemäßem Versand den Kaufpreis erhält. Bei Amazon kann man sich da nicht sicher sein.

Von Tim Gerber

Gerald G. (Name geändert) verkauft etwa ein- bis zweimal im Jahr ein Buch auf Amazon. Im Frühjahr bot er über die Plattform eine großformatige „Encyclopedia of Animals“ an. Ende April wurde sie für 12,99 Euro verkauft. Der Käufer zahlte den Preis auf das Amazon-Konto des Verkäufers und Gerald G. brachte die Enzyklopädie gut verpackt auf den Weg: Am 1. Mai erwarb er online das Versandetikett und übergab das Päckchen am 2. Mai dem Paketdienst, der es laut Sendungsverfolgung bereits am 3. Mai beim Käufer ablieferte.

Für Gerald G. war damit alles erledigt und in bester Ordnung. Ganz überraschend erhielt er am 12. Juni eine E-Mail von Amazon: Man habe dem Garantieantrag des Käufers stattgegeben und sein Amazon-Konto mit dem Kaufbetrag belastet. Als Grund gab Amazon an, die von ihm bereitgestellten Informationen zur Sendungsverfolgung seien unzureichend gewesen oder der Käufer habe die Lieferung nie erhalten. Das Geld wurde dem Käufer von Amazon komplett erstattet.

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