MIT Technology Review 8/2016
S. 12
Aktuell

Interview

Wem gehören die Himmelskörper?

Bernhard Schmidt-Tedd leitet die Abteilung für juristische Aufgaben und Raumfahrtmanagement am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Foto: DLR

TR: Luxemburg will, wie zuvor schon die USA, rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um den Abbau von Mineralien im Weltraum zu erleichtern. Geht das so einfach?

SCHMIDT-TEDD: Das Weltraumrecht sagt, dass im Weltraum keine nationale Aneignung passieren soll, und dass Dinge in internationaler Abstimmung zu erfolgen haben. Wenn jetzt auch Luxemburg, mit deutlich weniger eigenen Forschungsaktivitäten, dort gesetzgeberisch aktiv wird, muss es sich überlegen, ob es Dinge eher im Sinne einer internationalen Abstimmung befürworten will oder ein Standort mit „flexibler“ Auslegung des internationalen Rechts werden will – was nicht besonders gut wäre.

Wie ist die Stimmung dazu unter Weltraumrechtlern?

Sie wollen Alleingänge weiterhin verhindern und suchen deshalb die Diskussion mit denen, die jetzt vorgeprescht sind. Die Rohstoffausbeute auf Himmelskörpern ist nach den Verträgen ja nicht untersagt. Sie darf nur nicht einseitig erfolgen.

Wie soll das gehen? Wenn ich irgendwo eine Tonne Erz abbaue, ist diese Tonne Erz erst mal weg.

Im Mondvertrag – der übrigens alle Himmelskörper betrifft – steht klar drin, dass so etwas nur im Rahmen eines internationalen Regimes erfolgen soll. Dabei sollen die Interessen der Entwicklungsländer ebenso berücksichtigt werden wie die der Investoren. Unterzeichnet haben ihn bisher allerdings nur wenige Länder. Die großen Weltraumnationen wie die USA fehlen. Eben unter dem Aspekt der Ressourcen hat er in den letzten Jahren keine allseitige Akzeptanz gefunden.

Wie könnte eine Lösung aussehen? Durch eine Steuer auf die erzielten Gewinne, die dann auf alle Länder der Erde verteilt wird?

Denkbar ist vieles. Es soll irgendeinen Nutzen zugunsten der Staaten geben, die zu einem Abbau nicht selbst in der Lage sind.

Würde das nicht jeden Investitionsanreiz ersticken?

Das Aneignungsverbot gehört zu den Grundpfeilern. Davon ausgehend kann man vernünftige Lösungen finden, die Investitionen ermöglichen. Abgesehen davon ist Space Mining zwar jetzt gerade sehr publikumswirksam, aber andere Probleme sind relevanter.

Zum Beispiel?

Das noch nicht formulierte Verkehrsrecht für die ganzen universitären Kleinsatelliten oder das Thema Weltraumschrott. Auch hier spielt Nichtaneignung eine Rolle, wenn man zum Beispiel Altlasten entsorgen will. Fremde Satelliten kann man nicht einfach beliebig anfassen und zurückführen, auch wenn sie de facto nur Schrott sind. INTERVIEW: Gregor HONSEL

Industrie 4.0

Rundumblick für Roboter

Kleines Gerät, großes Sichtfeld. Foto: Fraunhofer IAF

Roboter und Menschen sollen künftig stärker zusammenarbeiten. Damit das klappt, müssen die Automaten entsprechend sicher sein. Daher muss der Roboter zum Beispiel stets wissen, wo sich sein menschlicher Kollege befindet.

Forscher am Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik (IAF) in Freiburg haben nun einen neuen Hochfrequenz-Radarscanner entwickelt, der Roboter mit einer Rundumsicht ausstatten soll.

Der Scanner erfasst einen Bereich von 360 Grad und ist besonders kompakt aufgebaut: Inklusive Drehspiegel, der in einer Röhre steckt, ist er 70 Zentimeter hoch und hat einen Durchmesser von nur 20 Zentimetern. Ermöglicht wird die Miniaturisierung durch ein neuartiges Hochfrequenzmodul aus Indiumgalliumarsenid-Halbleitern. Abstandsmessungen sind mit einer Standardabweichung von nur 0,3 Mikrometern möglich.

Die Verwendung von Radarsignalen sei sicherer als herkömmliche Verfahren, sagt IAF-Forscher Christian Zech. „Unser Radar fokussiert nicht auf einen Punkt, sondern sendet die Millimeterwellen keulenförmig aus. Anders als beim Laserscanner werden die Signale selbst dann reflektiert, wenn optische Sichtbehinderungen bestehen.“ BEN SCHWAN