Technology Review Special 2017
S. 85
Politik

Netz nach Maas

Aller Kritik zum Trotz ist Ende 2017 ein noch von der Großen Koalition verabschiedetes Gesetz gegen Hass im Internet in Kraft getreten. Wird es helfen?

Interessenverbände, Juristen und Journalisten hatten vor den Auswirkungen des NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), federführend formuliert noch zu Zeiten der Großen Koalition vom SPD-Justizminister Heiko Maas, gewarnt. Im Oktober 2017 trat es dennoch in Kraft. Das „Facebook-Gesetz“ soll bestehendes Strafrecht in sozialen Netzwerken durchsetzen. Strafbare Aussagen sollen von den Betreibern sozialer Netzwerke gelöscht und die Verbreitung von Fake News erschwert werden. Was bedeutet das für die Rede- und die Pressefreiheit?

Foto: Stefan Boness/Visum

Sozialen Netzwerken drohen jetzt Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro für jeden strafbaren Beitrag, der nach einer Meldung nicht rechtzeitig gelöscht wird. Nicht auf solche Meldungen zu reagieren, kann für Anbieter wie Facebook und Twitter also teuer werden. Um das zu verhindern, müssen sie obendrein schnell sein: „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen laut NetzDG nach spätestens 24 Stunden verschwunden sein, komplexere Fälle nach maximal sieben Tagen. Was dabei offensichtlich ist und was komplex, sollen die Betreiber selbst entscheiden. Ausgenommen sind nur Netzwerke ohne „Gewinnerzielungsabsicht“ und solche mit weniger als zwei Millionen Mitgliedern.