Technology Review Special 2017
S. 28
Medizin
Drogen

Drogen auf Rezept

Ein neues Gesetz macht es möglich: Seit März 2017 können Patienten Cannabis legal aus der Apotheke beziehen. In der Praxis aber entpuppte sich dieser Weg als unsicher und kompliziert.

Eigentlich müssen alle Arzneien, die ein Patient in einer Praxis verordnet bekommt, eine Zulassung gemäß dem Arzneimittelgesetz von 1976 haben. Doch seit März 2017 gibt es eine fulminante Ausnahme davon: Cannabis. Wenn kein verfügbares Medikament die Qualen eines Kranken lindern kann, darf ihm der Zugang zu Cannabis nicht verwehrt werden, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2015 geurteilt, woraufhin die damalige Bundesregierung ein Gesetz verabschiedete, das erstmals die medizinische Verwendung von Hanfblüten erlaubt. Der behandelnde Arzt muss begründen, warum andere Mittel nicht helfen, anschließend kann der Patient bei der Krankenkasse die Behandlung mit Cannabis beantragen und es bei einem positiven Bescheid in einer Apotheke bestellen.

Cannabis kann helfen, wo andere Medikamente versagen – seit 2017 mit dem Segen des Gesetzgebers. Foto: Klickit24/ Fotolia

So weit die Theorie. Denn was zunächst nach einer „echten Neuerung“ aussah, wie die Neurologin und Expertin im Bereich Cannabis Kirsten Müller-Vahl urteilt, entpuppte sich bald in mehrfacher Hinsicht als Papiertiger: In der Praxis läuft das Gesetz „Cannabis als Medizin“ auf bedeutende Hürden für medizinische Hanftherapien hinaus.

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