MIT Technology Review 1/2018
S. 46
Horizonte
Big Data
Aufmacherbild
Foto: Shutterstock

Vermischte Spuren

Wenn ab Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, sind private Daten deutlich besser geschützt. Viele Unternehmen fürchten daher Einbußen im digitalen Geschäft – zu Unrecht

Kaum ein Begriff fasst Fluch und Segen der Digitalisierung so prägnant zusammen wie „Big Data“. Die automatisierte statistische Auswertung der gigantischen Datenmenge, die zig Millionen User jeden Tag hinterlassen, kann das Leben für den Kunden bequemer und netter machen und eröffnet Unternehmen zahlreiche neue Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig wächst die Angst vor unkontrollierbaren Datenkraken, die aus Bewegungs- und Kommunikationsprofilen, Suchanfragen, Abrechnungs- und Zahlungsdaten plötzlich Rückschlüsse auf privateste Geheimnisse ziehen können, die wir nicht einmal guten Freunden verraten würden.

Zumindest in Europa wird der Umgang mit „personenbezogenen Daten“ ab dem kommenden Jahr jedoch sehr viel restriktiver. Nicht nur, dass jeder User laut der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig ein Recht darauf hat, jederzeit von jedem Unternehmen Auskunft über seine gespeicherten Daten zu bekommen – und diese Daten dann auf Verlangen auch löschen zu lassen. Betroffene müssen der Verarbeitung ihrer Daten auch ausdrücklich zustimmen. Diese Beschränkung steht besonders Big-Data-Prozessen entgegen, denn eine Einwilligung gilt nur noch für einen konkreten Zweck. Jeder neuen Verarbeitung der Daten zu einem anderen Zweck muss der Betroffene wieder neu zustimmen. Für Verbraucher ist die Regelung daher ein Segen.