Technology Review Special 2019
S. 54
Digitalisierung
Arbeitsmarkt
Arbeitslose auf einem Markt in Berlin 1923. Foto: Scherl/SZ Photo

Höhen und Tiefen für Gig-Arbeiter

Digitale Unternehmen holen sich ihre Arbeitskräfte gern von Plattformen – und ­hoffen so, um feste Verträge und Sozialleistungen herumzukommen. Seit 2019 klappt das nicht mehr immer: das Jahr auf einer Punkteskala von 1 bis 10.

Von Ben Schwan

Der Staat

Nach langen Diskussionen haben sich SPD und CDU im Oktober 2019 auf ein neues Bundesgesetz geeinigt, das Paketboten besser vor problematischen Arbeitsverhältnissen schützen soll. Erreicht werden soll dies durch die Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung. Dabei müssen im Zweifelsfall die Großen im Markt für die Kleinen, die sie als Unterauftragsnehmer beschäftigen, die Zeche zahlen, etwa bei Vergütungen unter dem Mindestlohn oder Scheinselbstständigkeit. Auch in Kalifornien griff der Gesetzgeber in Sachen Gig Economy durch. Der Bundesstaat, der mit scharfen Regelwerken oftmals den Standard in den USA vorgibt, will Fahrer bei Uber, Lyft & Co. mit seiner „Assembly Bill 5“ zu Angestellten erklären. Und im November wurde bekannt, dass der Bundesstaat New Jersey Uber eine Rechnung über rund 650 Millionen Dollar schickte, weil das Unternehmen nach Ansicht des Arbeitsministeriums Sozialbeiträge für seine Fahrer hätte abführen müssen.

Die Saftspender

Sogenannte Juicer gibt es in Deutschland erst seit dem Jahr 2019: In Berlin, Hamburg, München, Köln und vielen anderen Städten sammeln sie in der Nacht leer gefahrene E-Scooter ein, um sie bei sich zu Hause mit frischem Strom zu versorgen und anschließend für ein paar Euro wieder im Freien bereitzustellen.