MIT Technology Review 5/2019
S. 6
Leserbriefe

Leserbriefe

zu leserbrief „Elektroautos machen die Luft NICHT sauberer“ (3/2019)

Falsche Berechnung

Ulrich Hauser macht sich in seinem Leserbrief zu recht Sorgen um den zu hohen und unnötigen Ausstoß von CO2, verursacht durch die Verbrennung von Kohle und vor allem die extrem schädliche Braunkohle. Dann folgt aber das fast schon übliche Gemisch aus Halbwahrheiten und Falschaussagen: In Punkt 3 seiner Argumentation soll ein Elektro-SUV mit 22 Kilowattstunden pro 100 Kilometer Verbrauchsangabe einen „drastisch höheren CO2-Ausstoß“ als ein vergleichbarer Diesel-SUV haben. An dieser Stelle wäre es Ihre Verantwortung gewesen, nachzuprüfen und einzugreifen. Rechnen wir kurz mit ein paar öffentlich verfügbaren Angaben nach:

Zehn Liter Diesel enthalten 100 Kilowattstunden Energie. Das entspricht laut diversen Quellen 29 Kilogramm CO2 je 100 Kilometer beim Diesel-SUV. Wenn wir den Elektro-SUV mit der schmutzigsten fossilen Stromerzeugung speisen, nämlich mit Braunkohlestrom, und den vom Autor genannten Verlust annehmen, also mit 25 Kilowattstunden Stromverbrauch je 100 Kilometer rechnen, kommen wir auf 27,5 Kilogramm CO2 pro 100 Kilometer. Der „Braunkohle-Elektro-SUV“ hätte immer noch einen kleinen Vorsprung. In Wirklichkeit sinkt der CO2 -Ausstoß je Kilowattstunde Strom in Deutschland seit Jahren und liegt bei aktuellem Mix bei 527 Gramm CO2. Der Elektro-SUV stößt also „nur noch“ 13 Kilogramm CO2 je 100 Kilometer aus. Durch den ständigen Zubau von Windkraft und Solar sinkt der CO2 -Wert für Strom weiter. Bei 100 Prozent erneuerbarem Strom liegt der CO2 -Ausstoß nur noch bei 100 Gramm (Solarstrom in Deutschland) bis 23 Gramm je Kilowattstunde (Offshore-Windstrom aus der Nordsee). Das sind 0,5 Kilogramm CO2 je 100 Kilometer für den Elektro-SUV oder ganze zwei Prozent des gleich großen Diesel-SUV.

Marcel Wappler

zu „Es wird eng“ (1/2019)

Keine Pflicht zur Radwegebenutzung

Ihre Behauptung, Lastenräder und andere Radler dürfen die „Autofahrbahn“ nicht benutzen, ist falsch. An normalen, dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen gibt es keine „Autofahrbahnen“. Hier gibt es lediglich Fahrbahnen. Radfahrer dürfen in der Regel auch dann die Fahrbahn benutzen, wenn ein Radweg vorhanden ist. Seit der StVO-Novelle 1997 besteht eine Pflicht, Radwege zu benutzen, nur, wenn dies durch Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist (weißes Fahrrad auf blauem Grund).

Meinolf Körkemeier

zu „Warum KI die Demokratie bedroht – und wie wir sie stoppen können“ (4/2019)

So gefährlich wie die Atombombe

Frau Webb hat eine zutreffende Beschreibung der Situation gegeben, wenn sie schreibt: „Meine große Sorge ist, dass alle abwarten und es erst eine wahre Katastrophe geben muss. Als ob es jetzt nicht schon katastrophal genug ist“. Als Risikomanager stufe ich KI als genauso gefährlich ein wie die Atombombe und den Klimawandel. Denn die KI-Technologie ist für alle zugänglich und kann in kürzester Zeit umgesetzt werden, wenn man sie mit wenigen Schaltstellen ausstattet. Wenn wir wollen, dass sich KI-Produkte für uns als Segen erweisen, braucht es ähnliche Zulassungsverfahren wie für Arzneimittel. Hier fehlt es an Personal mit KI-Kompetenz, das die Einhaltung entsprechender Verordnungen auch durchsetzt. Entsprechende EU-Richtlinien fehlen auch noch.

Gerhard Kluge

Liebe Leserinnen und Leser,

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