Das Aussehen ist egal - und andere Lehren aus dem Fall Gina-Lisa Lohfink

Gina Lisa Lohfink (Lambertz Monday Night, 2016). Bild: 9EkieraM1. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Ob die Verurteilte wider besseren Wissens falsch beschuldigte, ist noch nicht rechtskräftig geklärt - trotzdem ist der Fall schon jetzt lehrreich

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Dieser Artikel bezieht sich auf die Situation, wie sie sich bis zum Ende August 2016 darstellt. Er soll weder einen oder mehrere der Protagonisten bewerten noch (pseudo)juristisch die bisherigen Urteile bewerten. Für diejenigen, die bisher den Fall rund um Frau Lohfink nicht verfolgt haben, wird auf die bisherige Berichterstattung verwiesen.

Gina Lisa Lohfink (Lambertz Monday Night, 2016). Bild: 9EkieraM1. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Unabhängig davon, wie weitere Instanzen entscheiden werden, lassen sich aber derzeit bereits einige Lehren aus dem Fall ziehen. Sie betreffen Medien, Politik und auch Kommentatoren gleichermaßen da sie sich auf die verschiedensten Aspekte des Falles beziehen. Dies ist auch ein Grund, warum der Fall nützlich ist - weil er polarisiert und auch Schwachstellen offenbart.

Er zeigt auf, wie sich z.B. die langsame Berichterstattung in Zeiten des "ich will alles wissen und zwar sofort"-Denkens bemerkbar macht und wie sie schnellen (Vor)verurteilungen Vorschub leistet. Er zeigt auch, wie sich Politiker heutzutage ebenso vorschnell instrumentalisieren lassen oder aber selbst einen Fall bzw. die Personen dahinter instrumentalisieren. Er zeigt auf, wie sich Kommentatoren, die teilweise einem archaischen Weltbild anhängen, das von Rache geprägt ist, ebenso selbst entlarven wie jene, die meinen, das Aussehen oder die Kleidung eines Menschen sei eine Entschuldigung für jene, die ihn vergewaltigen. Und er zeigt auf, wie die Inszenierung heutzutage gerade auch bei Prozessen wichtig geworden ist.

Zunächst aber einmal die wichtigsten Lehren in Bezug auf Vergewaltigung, wobei Vergewaltigung hier gemäß des Paragraphen 177 im deutschen StGB definiert ist.

Es kann jeden (be)treffen

Was sich wie eine Binsenweisheit anhört, ist leider noch immer nicht in den Köpfen aller angekommen. Vergewaltigung ist nichts, was nur in irgendwelchen dunklen Straßen oder Parks, Gefängnissen, Kriegsgebieten oder in zwielichtigen Etablissements vorkommt. Die Täter sind nicht automatisch die schmierigen oder als psychisch krank eingeordneten Widerlinge, wie sie in Filmen dargestellt werden, die reichen und zügellosen Manager von Wall Street und Co., die plündernden und mordenden Soldaten oder dergleichen. Vergewaltigung kann jeden betreffen, denn sie kann auch überall geschehen.

Das ist keine "das Böse ist immer und überall"-Rhetorik, es ist eine schlichte Tatsache, die keineswegs zu Panik führen und schon gar nicht als "die Männer warten ja alle nur darauf, eine Frau vergewaltigen zu können"-Ideologie verstanden werden sollte. Vergewaltigung ist nichts, was nur auf Frauen als Opfer und Männer als Täter beschränkt ist, auch wenn dies vielfach so wahrgenommen wird. Es soll hier nicht aufgelistet werden, welche Täter/Opfer-Relationen es gibt, sondern nur festgestellt werden: Vergewaltigung kann jeden betreffen.

Wie die schon aussieht

Im Fall Frau Lohfink arbeitete sich nicht nur die Presse an ihrem Aussehen ab. Dabei ging es aber selten darum, das Aussehen während des Prozesses zu analysieren, was durchaus sinnvoll ist. Aussehen, Gestik und Mimik werden oft, sofern der Anwalt sich Mühe gibt, seinen Mandanten wirklich zu verteidigen und nicht nur "Dienst nach Vorschrift" zu leisten, schon vorab beleuchtet und ggf. einstudiert. Dies reicht von der Farbenlehre (rot wirkt aggressiv, weiß eher unschuldig) über die Frage, wie tief ein Ausschnitt, wie eng die Hose, wie schrill das Make-Up, auffällig der Schmuck oder bunt die Haarfarbe sein sollten bis hin zu Überlegungen in Bezug auf Accessoires, Körperbehaarung und Sprache sowie Wortwahl.

Im Verfahren, das hier das Thema war, war es insofern durchaus interessant, das Aussehen der Mandantin zu analysieren, die möglicherweise auch gewollte Ikonographie, und in Bezug zu setzen zum sonstigen Auftreten, das Aussehen und Verhalten vor Gericht ebenso. Es spricht auch nichts dagegen, den Umgang eines Menschen und daraus ggf. resultierende erhöhte Risiken zu thematisieren oder den Einfluss von Drogen auf das Verhalten in Bezug auf Sexualität.

Was jedoch oft stattfand war eher eine Neuauflage des "Schlampen"-Denkens, das sich gerade bei weiblichen Opfern oft zeigt. Dieses Denken ist im Wesentlichen eine Version des "wer sich so anzieht ..."-Denkens, das einhergeht mit einem "die hat es nicht anders verdient". Gerade bei den weiblichen Opfern wird dies oft von männlichen Kommentaren dazu genutzt, Vergewaltigungen als quasi natürliche Folge von einem aufreizenden Verhalten bzw. Aussehen auf weiblicher Seite anzusehen.

Der männliche Teil wird dann mit einem natürlichen Drang nach Sexualität, ohne Möglichkeit, diesen unentgeltlich mit entsprechendem Partner ausleben zu können, als hilfloser Triebtäter dargestellt, der nicht anders kann. Eine Denkweise, die fatal daran erinnert, wie manche Menschen Vergewaltigungen begründen, wenn sie meinen, sie hätten nicht anders handeln können und seien geradezu "eingeladen" worden.

Es ist egal, ob jemand platinblond und mit "Schmollmund", engem Kleid und weitem Ausschnitt zu sehen ist, ob er "rassig rothaarig" ist, ob er sich die Lippen oder was auch immer hat aufspritzen lassen, ob sein Po "knackig" ist, die Augen verführerisch oder die Sprache sexy - all dies ist keine Begründung dafür, ihn oder sie zu vergewaltigen. Gerade auch kosmetische Operationen werden gerne als eine Einladung zum Sex interpretiert, doch selbst wenn sie darauf ausgerichtet sind, auch von möglichen (Wirtschafts)Partnern wahrgenommen und begehrt zu werden, so berechtigt dies niemanden, den anderen zu vergewaltigen oder führt dazu, dass der andere "nicht anders kann". Die Verantwortung liegt beim Täter.

Heiteres Beruferaten

Gerade im Fall Frau Lohfink bemühten sich die Medien auch, immer wieder Frau Lohfinks Berufstätigkeit möglichst blumig zu umschreiben oder gleich eine Namensnennung durch das Erscheinungsbild zu ersetzen. "Die Blondine", das "Doppel D-Sternchen", das "Partygirl"… die Liste der diversen Bezeichnungen ist lang und trägt im Endeffekt zur Frage der Vergewaltigung nichts bei. So wie das Aussehen, das Verhalten und das Geschlecht keine Rolle spielen, so spielt auch der Beruf keine Rolle.

Dies ist gerade auch in Bezug auf Prostituierte wichtig, bei denen lange Zeit davon ausgegangen wurde, dass sie per se nicht vergewaltigt werden können. Dabei wurden, wenn man die juristischen Termini zu Rate ziehen will, Prostituierte als Verkäufer ihres Körpers angesehen, wobei sie eher Vermieter sind, die aber auch potentielle Mieter ablehnen können und natürlich in ihrem Privatleben nicht als Vermieter auftreten. Dies ist absichtlich so sachlich formuliert um die emotionale Ebene außen vor zu lassen.

Prostituierte, die eigenständig als solche arbeiten, suchen sich ihre Art und Weise der Prostitution genauso aus wie ihre Kunden, ihr Körper wird nur innerhalb bestimmter Regeln zur Verfügung gestellt, für eine bestimmte Zeit. Egal ob Stangen- oder Tischtänzer, Prostituierte, Stripper, Nacktputzer… keine der mit nacktem Körper, sexueller "Anmache" oder gar Geschlechtsverkehr zu tun habenden Erwerbstätigkeiten haben zur Folge, dass der Körper des Menschen jedem jederzeit und unter allen Umständen als Sexualobjekt zur Verfügung steht und gar das Einverständnis des Menschen selbst unwichtig ist, wenn es um sexuelle Aktivitäten geht.

Es ist insofern für die Beurteilung ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat und ob wider besseren Wissens eine Anschuldigung erhoben wurde, völlig unerheblich, welchem Beruf jemand nachgeht und es muss daher auch nicht, zudem oft noch in herablassender Weise, kommentiert werden.

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