Doppelte Standards im Assange-Prozess

Assange-Unterstützer vor dem Royal Courts of Justice. Bild: Markus Kompa

Auftakt im Berufungsverfahren über das Auslieferungsgesuch der USA

An den Royal Courts of Justice in London hat am gestrigen Mittwoch die Berufungsverhandlung der USA gegen Julian Assange begonnen. Anklage und Auslieferungsgesuch wegen des US-Spionageparagrafen, der noch nie zuvor auf Journalisten angewandt worden war, sind rechtlich und vom Prozedere her fragwürdig.

Der Australier Assange soll im Ausland gegen einen historischen US-Spionageparagrafen verstoßen haben, der noch nie gegen Journalisten angewandt wurde.

Das Verfahren lieferte letztes Jahr Stoff für die Satiriker der Anstalt im ZDF.

Suizidgefahr

Die Auslieferung an die USA war im Januar erstinstanzlich einzig mit dem humanitären Argument abgelehnt worden, weil Assange eine absehbare Einzelhaft in den USA wegen akuter Suizidgefährdung kaum überleben würde.

Tatsächlich etwa hatte auch Chelsea Manning mehrfach versucht, ihrer Situation durch Freitod zu entgehen. Assange, der am Mittwoch per Video kurz zu sehen war, wirkt derzeit bereits äußerlich erschöpft.

Mit seiner humanitären Einschätzung des Suizidrisikos in den USA deklassierte das ansonsten auf US-Linie liegende Gericht peinlicherweise ausgerechnet die Organisation Amnesty International, die im Fall Assange durch nachhaltige Zurückhaltung auffiel (Amnesie statt Amnestie?).

Nunmehr schließt sich auch Amnesty endlich der Kritik an der geforderten Auslieferung an die USA an - schweigt aber auffällig zur Expertise von Prof. Nils Melzer, dem zufolge bereits die Haftbedingungen im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sogenannte weiße Folter ist.

Das Verfahren war erstinstanzlich bereits deshalb umstritten, weil Assange nicht mit seinen Verteidigern reden konnte und die Presse weitgehend ausgesperrt worden war. Im Berufungsverfahren nun billigte man den Medienvertretern mehr Freiräume zu. Allerdings stand bis zum Schluss nicht fest, ob und welche Berichterstatter unter welchen Bedingungen in den Saal durften.

Eine seltsame Ironie dieses Berufungsverfahrens ist bereits die Tatsache, dass der Angeklagte seinem Prozess nur per Video-Stream aus Belmarsh beiwohnen durfte. Eine Teilnahme an seiner eigenen Verhandlung wurde dem Angeklagten verwehrt.

Jahrelang allerdings hatte ihm Schweden, das mit dem Ziel eines Verhörs ein Auslieferungsverfahren angestrengt hatte, ausgerechnet eine Vernehmung per Bild- und Ton-Übertragung verweigert, obwohl dies in vergleichbaren diplomatischen Fällen stets praktiziert worden ist.

Und auch die meisten Journalisten sowie andere Prozessbeobachter mussten sich am Mittwoch sich mit einem Video-Stream zufriedengeben, der auf einmal für eine Verhandlung gut genug sein soll. Bemerkenswert ist der Umstand, dass die Qualität der Videos jeden Standard deutscher Video-Gerichtsverhandlungen unterschreiten.

Während man in Deutschland darauf Wert legt, die Gesichter der Beteiligten frontal verfolgen zu können, boten die Briten nur jeweils Aufnahmen der Totale im falschen Winkel.

Gute Sextäter, schlechte Sextäter

Von den Medien erstaunlich unterrepräsentiert in der Berichterstattung ist die Tatsache, dass der zwischenzeitliche Hauptzeuge der US-Bundespolizei FBI, Sigurdur Thordarson ein Betrüger ist und wegen Sexualdelikten an Kindern verurteilt wurde.

Im Juni räumte Thordarson seine Falschaussagen, Assange habe ihn zu Hacks angestiftet, öffentlich ein. Während bei Assange die umstrittenen Anschuldigungen von Sexualdelikten ausreichten, um ihn mundtot zu machen, die Bild-Zeitung gar eine "Sex-Akte" führte, scheint ausgerechnet ein notorischer pädophiler Straftäter keinen Nachrichtenwert zu haben.

Kleingedrucktes

In der Eröffnungsverhandlung am Mittwoch konzentrierte man sich auf eben die Aspekte der Suizidgefahr, die Assange etwa im ADX Florence Supermax-Gefängnis drohen könnte.

Der Vertreter der US-Regierung spielte solche Befürchtungen als spekulativ oder simuliert herunter und verwies darauf, dass in britischen Gefängnissen die Anzahl an Suiziden höher sei als in den USA (was sich vielleicht mal Amnesty International ansehen sollte.)

Der US-Anwalt bestritt den bislang nur von einem Experten diagnostizierten Autismus Assanges. Ein Autist sei nicht in der Lage zu Beziehungen, während Assange eine Vielzahl an solchen gehabt und viele Kinder gezeugt habe. Außerdem hätten die USA inzwischen diplomatische Zusicherungen gegeben, die angeblich bindend seien.

Wer wissen will, wie sehr sich die US-Regierung an ihre Zusicherungen gebunden sieht, sollte mal die Indianer fragen. Wenig überraschend haben die USA auch insoweit schon Zusagen gebrochen, auch pflegt Großbritannien keine Tradition, gebrochene Lippenbekenntnisse der USA zu sanktionieren.

Vorliegend hat jedoch bereits die Zusicherung so viele Hintertüren, dass man sie schon deshalb nicht ernst nehmen kann.

Mission Impossible

Die Glaubwürdigkeit der USA in Bezug auf Assange litt nicht zuletzt an mehr oder weniger von Ex-CIA-Direktor eingeräumten Berichten, wonach man eine Entführung oder gar Tötung von Assange aus der ecuadorianischen Botschaft in London geplant habe.

Dass die USA fremde Staatsbürger aus befreundeten Ländern entführen, durfte sich 1991 sogar die Bundesrepublik bieten lassen.

Dass Staaten, mit denen die USA sehr enge Beziehungen pflegen, in Botschaften Dissidenten liquidieren, kommt schon einmal vor. Solange man es den USA durchgehen lässt, dass sich diese nicht vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten müssen, werden solche Kommandoaktionen realistisch bleiben.

Aus Journalistenkreisen hört man immer wieder, dass Assange ein unerwünschtes Thema sei. Viele Medienschaffende haben noch immer nicht realisiert, dass mit diesem Verfahren die Weichen für investigativen Journalismus gestellt werden.

An Manning und Assange wird ein Exempel statuiert, das abschrecken soll. Wie das mit den viel beschworenen "westlichen Werten" zu vereinbaren sein könnte, bleibt rätselhaft.

Während sich in Deutschland kaum Prominente für Assange einsetzen, hielt Satiriker und EU-Abgeordneter Martin Sonneborn in London die Stellung. Mit beachtlichem Sachverstand kommentierte auch dessen ebenfalls angereister Büroleiter Dustin Hoffmann.