Die Angst vor Hartz-IV

Eine Untersuchung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass mehr als jeder Dritte auf Hartz-IV-Leistungen verzichtet. Grund dafür ist Scham oder Unwissenheit

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Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelleistungen für Hartz-IV-Bezieher nicht verfassungskonform seien. Bei der in der Folge heftig entbrannten politischen Diskussion, wurde die Frage aufgeworfen, wie sogenannte verdeckte Arme aus der Berechnungsgrundlage für die Regelsätze heraus gerechnet werden könnten.

Eine anschließend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( BMAS) in Auftrag gegebene Simulationsrechnung (PDF) am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat nun ergeben, dass zwischen 3,2 und 4,9 Millionen Menschen in Deutschland auf Hartz-IV-Leistungen verzichten. Mehr als ein Drittel aller Anspruchsberechtigten sind eher bereit, auf staatliche Leistungen zu verzichten und sich mit weniger, als dem soziokulturellen Existenzminimum durch das Leben zu schlagen, als bei der Argentur für Arbeit ihr Recht einzufordern.

Was zunächst wie die individuelle Entscheidung Einzelner aussieht, hat auf der Gegenseite wirtschaftliche Konsequenzen. Denn die Berechnung der Hartz-IV-Sätze findet auf der Grundlage der Konsumausgaben der unteren 20% der Einkommensbezieher statt - zu denen auch die verdeckt Armen gezählt werden. Das BMAS bezeichnete die Zahlen als "beträchtlich", sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. So heißt es im aktuellen Regelbedarfsbericht des BMAS, dass es zu einer Verlagerung der für die Berechnung herangezogenen Referenzgruppe "in den mittleren Einkommensbereich" kommen würde.

Laut Katja Kipping, Parteivorsitzende der Linken, sei es „kein Wunder“, dass Millionen angesichts der entwürdigenden Prozeduren auf den Jobcentern auf Leistungen verzichten würden. "Die Abschreckung durch Diskriminierung spart dem Staat pro Jahr mindestens 20 Milliarden Euro."

Als Grund für die Entscheidung der Anspruchsberechtigten geben die Autoren des IAB Scham, Unwissenheit oder schlicht die Erwartung nur niedriger Leistungen oder sehr kurzer Leistungsdauer an. Bei einem Ausschluss der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe, käme es laut den Berechnungen des IAB zu einer Erhöhung der Leistungen für allein lebende Hartz-IV-Bezieher, um etwa 2% und für Familien um bis zu 5%.