Manning-Anwalt: Mandant will Geschlechtsumwandlung nicht aus Sicherheitsgründen

Verlegung in Frauengefängnis auch nach Hormontherapie unwahrscheinlich

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Kurz nach seiner Verurteilung zu 35-Jahren Haft gab der Wikileaks-Whistleblower Bradley Manning bekannt, dass er sich einer Hormontherapie zur Geschlechtsumwandlung unterziehen und künftig den weiblichen Vornamen "Chelsea" tragen wolle. Aufgrund der Situation in US-Gefängnissen für Männer, in denen Insassen regelmäßig erpresst, gefoltert, vergewaltigt und ermordet werden, begannen bald darauf in Foren und Medien Spekulationen, ob Manning diese Information vielleicht vor allem deshalb anstrebt, um am Leben zu bleiben.

Mannings Anwalt David Coombs zufolge ist dies jedoch nicht das Motiv seines Mandanten: Gegenüber NBC News gab er an, Manning fühle sich schon länger als Frau und wolle nun "der Mensch werden, der er niemals sein durfte". Dies zeige auch sein mittlerweile durch die Medien gegangenes altes Foto mit Frauenperücke. Um seine Sicherheit im Gefängnis sei er nicht übermäßig besorgt, weil er die Strafe nicht in einem regulären Gefängnis absitzen muss, sondern in der Militärhaftanstalt Fort Leavenworth in Kansas. Die Insassen dort seien keine hartgesottenen sadistischen Berufskriminellen, sondern "Soldaten, die etwas falsch gemacht haben".

Hinzu kommt, dass Mannings Überstellung in ein Frauengefängnis auch nach einer Hormontherapie wenig wahrscheinlich ist: In den USA werden Gefangene nach Auskunft des National Center for Lesbian Rights nämlich nach dem Geschlecht Gefängnissen zugewiesen, das bei ihrer Geburt festgestellt wurde. Außerdem erklärte die US-Army-Sprecherin Kimberly Lewis bereits, dass Manning wie alle anderen Soldaten behandelt würde, und auch die hätten keinen Anspruch auf eine Hormontherapie oder auf andere Geschlechtsumwandlungsbehandlungen.

Möglich ist allerdings, dass mit Manning eine Präzedenzentscheidung ausgefochten wird, die das ändert: Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) und eine Sprecherin der Juristenvereinigung Gay and Lesbian Advocates and Defenders (GLAD) verlautbarten gestern, der Fall werfe die Frage auf, ob die Verweigerung der Behandlung einer Geschlechtsidentitätsstörung im Gefängnis nicht gegen den Achten Verfassungszusatz oder andere garantierte Rechte verstößt.