Fünf Programme zum Digitalisieren von Notenblättern

Wer Noten bearbeiten möchte, macht das am besten am PC. Wir haben fünf Programme getestet, die Noten einscannen und in ein digitales Notenformat umwandeln.

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Notenblätter scannen und digitalisieren
Lesezeit: 13 Min.
Von
  • Dr. Justus Noll
Inhaltsverzeichnis

Was Optical Character Recognition (OCR) für Texte, ist Optical Music Recognition (OMR) für Noten: die automatische Umwandlung analoger Vorlagen in ein digitales Abbild. Bei der automatischen Text-Erkennung erwartet man heute weitgehend fehlerfreie Resultate, auch bei nicht einwandfreien Vorlagen. Anders sieht das bei der Erkennung von Noten aus, die einen ungleich größeren Zeichenvorrat als das Alphabet und – anders als Text auf einer Zeile – eine nahezu beliebige Zeichenpositionierung enthalten können.

Schon der Anfang bei der Erkennung von traditionellen Musikzeichen fällt dem Computer nicht leicht, denn dabei geht es darum, Zeichen fast in beliebiger Größe und von variabler Form sicher zu identifizieren. Kein größeres Problem für den Menschen, wohl aber für die Maschine. Obendrein kann das Bild eines Notenblatts irreführende Fehler enthalten, etwa Kleckse, verzerrte Linien oder Kompressionsartefakte, dazu Anmerkungen oder Notizen. Noch schwieriger wird der Umgang mit alten Drucken und handschriftlichem Material.

Rechtshinweise fürs Scannen von Noten

Rechtlich ist das Einscannen und Digitalisieren von Noten nicht unproblematisch. Denn grundsätzlich ist das Vervielfältigungsrecht von Noten, Texten, Grafiken und Fotos gesetzlich nur dem Urheber vorbehalten. Noten stehen in Deutschland unter besonderem Schutz (§ 53 Abs. 4 UrhG), weil sie eine besonders aufwendige und kostspielige Form der Informationsübermittlung darstellen. Daher ist jede Art der Kopie ohne Einwilligung des Urhebers untersagt. Verboten ist schon das Versenden von Noten via Mail – denn das stellt ja eine Kopie dar. Die Ausnahmen von dieser Regel sind eng umrissen. Anders sieht es bei sogenannter gemeinfreier Musik aus; das betrifft etwa Werke, deren Komponist vor mehr als 70 Jahren gestorben ist.

Schon die Frage, wer eine Kopie erlauben kann, lässt sich nicht einfach beantworten, denn der Komponist könnte seine Rechte vollständig an den herausgebenden Verlag abgetreten haben – dann müsste man nicht den Urheber (den Komponisten), sondern den Verlag um Einwilligung bitten. Erlaubt ist, die Noten mit der Hand abzuschreiben oder in ein Notensatzprogramm einzutippen, doch selbst von diesen Abschriften dürfen keine Kopien erstellt werden. Für eine legale Nutzung von Notenkopien müsste man eine Pauschal-Lizenz bei der VG Musikedition einholen.

Dass die Praxis von zahllosen Musikern eher der Regel folgt: "Wo kein Kläger, da kein Richter", sollte man nicht als Pauschal-Genehmigung auffassen. Spätestens wenn man digitalisierte Noten eines noch lebenden Künstlers gegen Bezahlung vertreibt und damit nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, begibt man sich auf sehr dünnes Eis.

Die eingebauten Noten-Editoren der Testkandidaten bringen nur einen kleinen Funktionsvorrat mit; sie dienen der Ausbesserung erkannter Fehler, bevor die Datei an eine Notensatzsoftware weitergeleitet wird. Nur SmartScore bietet einen umfangreicheren Layout-Editor. Leistungsstarke Notensatzprogramme haben wir in "Notensatz mit Profianspruch" vorgestellt.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "Fünf Programme zum Digitalisieren von Notenblättern". Mit einem heise-Plus-Abo können sie den ganzen Artikel lesen und anhören.