Grundsteuererklärung über ELSTER - so geht's

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Sie als Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Wie das mit dem Online-Tool ELSTER geht, erklären wir hier.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht

(Bild: shurkin_son/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Isabelle Bauer

Wenn Sie am 01. Januar 2022 Grundstückseigentümer waren, dann steht Ihnen eine Grundsteuererklärung bevor, die Sie elektronisch mit dem Online-Tool ELSTER übermitteln. Wie das geht und was genau Sie dafür alles benötigen, erfahren Sie hier.

Die Grundsteuererklärung ist nötig geworden, da die bisherige Methode zur Feststellung der Grundsteuer 2018 vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Bisher wurde die Grundsteuer über einen Einheitswert berechnet, der vor Jahrzehnten festgelegt wurde und die Werteverhältnisse mittlerweile nicht mehr richtig abbildet. Die Reform setzt nun den Grundsteuerwert neu fest, welcher ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen ist. Bis dahin müssen zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer bestimmte Daten an das Finanzamt übermitteln. Welche Daten das genau sind, lesen Sie weiter unten.

Die Daten zur Berechnung des neuen Werts müssen Sie als Eigentümer dem Finanzamt elektronisch übermitteln. Mit der offiziellen Software der Finanzverwaltung ELSTER wird Ihnen das aber relativ leicht gemacht. So sparen Sie sich Unmengen an Papier und können die benötigten Informationen direkt in die Software eingeben. Diese prüft nicht nur, ob alles stimmt, sondern übermittelt die Steuererklärung auch direkt ans Finanzamt.

Damit Sie die Elster-Software nutzen können, müssen Sie sich zunächst einen Account in dem Portal erstellen. Wie Sie sich bei ELSTER registrieren, erfahren Sie in einer weiteren Anleitung. Beachten Sie jedoch, dass Sie für die Registrierung einen Aktivierungs-Code per Post erhalten. Nehmen Sie sich daher für die Steuererklärung genug Zeit und machen Sie das Ganze nicht erst auf den letzten Drücker.

Für die Abgabe der Erklärung benötigen Sie einige Angaben zu Ihrem Grundbesitz am Stichtag 01. Januar 2022, welche in der unten stehenden Tabelle für die Bundesländer vermerkt sind. Beachten Sie, dass die gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Bundesländer gelten, in denen Sie Grundbesitz haben. Die Finanzamtszuständigkeit richtet sich ebenfalls nach der Lage des Grundbesitzes.

Benötigte Angaben Bayern Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Hohlstein Thüringen
Allgemeine Grundbuchdaten, wie Grundstücksfläche Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Immobiliennutzung Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Bodenrichtwert Nein Ja Ja Ja Ja Nein Ja (macht das Finanzamt) Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Wohnfläche Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Immobilienart Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Wohnungszahl und Größe Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Garage / Stellplätze Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Baujahr Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Nettokaltmiete Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Wenn Sie alle benötigten Angaben zu Ihrem Grundstück parat haben, dann finden Sie unter folgendem Link die passenden Formulare von ELSTER, die Sie ausfüllen und übermitteln müssen: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare. Klicken Sie auf der Webseite auf "Grundsteuer", um das Drop-down-Menü zu öffnen, und wählen Sie das entsprechende Bundesland aus. Sie müssen sich dann nur noch mit Ihrem ELSTER-Zugang anmelden und können auch schon loslegen, Ihre Erklärung zu machen.

Wenn Sie schon einmal eine Steuererklärung über Elster gemacht haben, können Sie Stammdaten wie Name, Adresse etc. direkt übernehmen. Andernfalls wählen Sie einfach "Ohne Datenübernahme fortfahren". Anschließend müssen Sie die entsprechenden Anlagen auswählen, welche als Eigentümer von Wohngrundstücken zum Beispiel "Anlage Grundstück (GW2)" und "Hauptvordruck (GW1)" sind. Es wird danach das Aktenzeichen von Ihnen gefordert. Dieses finden Sie im Aufforderungsschreiben zur Erklärung, welches Sie per Post erhalten haben. Alternativ ist es auch im letzten Grundsteuerbescheid zu finden. Klicken Sie sich dann durch die Teilseiten durch und geben Sie die benötigten Daten an, wie Lage des Grundstücks, Flächenangaben und Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.

Am Ende können Sie das ausgefüllte Formular von ELSTER prüfen lassen und gegebenenfalls feststellen, ob Angaben fehlen. Klicken Sie dann auf den Button "Versenden" und bestätigen Sie, indem Sie auf "Absenden" klicken. Ihre Steuererklärung wurde dann an das Online-Finanzamt übermittelt.

Mehr Infos

(isba)