Von der Theorie bis zur Office-Praxis: So wird Ihr PDF barrierefrei

Unsere Artikelserie hilft Behörden, Unternehmen und Privatleuten, mit vertretbarem Aufwand barrierefreie PDFs für Menschen mit Einschränkungen zu erstellen.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen

(Bild: Timo Lenzen)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Klaas Posselt
Inhaltsverzeichnis

Laut deutschem und Europarecht müssen öffentliche Stellen seit 2020 sämtliche Informationen, die sie herausgeben, in barrierefreier Form veröffentlichen. Das bedeutet: Liegt eine Information ausschließlich als Portable Document Format (PDF) vor, muss dieses barrierefrei sein. Wird das Dokument in mehreren Formaten publiziert, etwa zusätzlich als HTML-Seite, ePub oder Ähnliches, genügt eine barrierefreie Variante.

Dabei ist der Begriff "Öffentliche Stellen" etwas schwammig definiert. Zweifelsfrei fallen darunter alle staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene – beispielsweise Ministerien, nachgelagerte Behörden, aber auch Polizei und Feuerwehr. Weitere Bereiche wie Banken, Versicherungen und das Gesundheitswesen werden in absehbarer Zeit folgen.

Mehr zu Digitalisierung:

Auch wenn Sie aktuell noch nicht dazu verpflichtet sind: Fangen Sie lieber beizeiten damit an, sich in die Thematik einzuarbeiten. Denn Barrierefreiheit entsteht nicht auf Knopfdruck, sie berührt viele unterschiedliche Bereiche und kann zu einer recht komplexen Aufgabe geraten. Wir vermitteln Ihnen die theoretischen und praktischen Grundlagen, die Sie für einen gelungenen Einstieg brauchen.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "Von der Theorie bis zur Office-Praxis: So wird Ihr PDF barrierefrei". Mit einem heise-Plus-Abo können sie den ganzen Artikel lesen und anhören.