Autonomes Fahren, Update-Pflicht: Regierung bringt mehrere Gesetze auf den Weg

Seite 2: Digitaler Nachlass

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Neu sind Vorgaben für den "digitalen Nachlass". Das Fernmeldegeheimnis soll demnach Erben nicht daran hindern, Rechte des Verstorbenen gegenüber dessen Telekommunikationsanbietern wahrzunehmen. Auch ein Rechtsrahmen für Personal Information Management Services (PIMS) ist vorgesehen.

Aus dem Wirtschaftsressort stammt zudem die Vorlage für ein Gesetz, mit dem die Regierung die EU-Strombinnenmarktrichtlinie umsetzen will. Damit sollen Versorger eine Rechtsgrundlage für dynamische, zeitabhängige Stromtarife erhalten, die den Börsenstromentwicklungen folgen und so eine Kostenersparnis für den Verbraucher ermöglichen. Das zunächst vorgesehene Modell der "Spitzenglättung", wonach in Engpässen aufgrund gesteigerter Nachfrage durch E-Mobilität und Wärmepumpen die Stromzufuhr für bis zu zwei Stunden abgeregelt werden könnte, ist zunächst vom Tisch. Zudem soll die Wasserstoffnetzinfrastruktur vorangebracht werden.

Ausgesprochen hat sich die Regierung auch für eine Aktualisierungspflicht etwa mit Updates oder Upgrades für "Sachen mit digitalen Elementen" wie Smartphones, intelligentes Spielzeug, Computer, vernetzte TV-Geräte, Saugroboter, Fitness-Trackern und Spielekonsolen sowie damit verbundene Apps. Sie will damit die EU-Warenkaufrichtlinie auf Initiative des Justizministeriums in nationales Recht gießen. Der Rechtsanspruch soll für einen Zeitraum gelten, der "vom Verbraucher als angemessen erwartet werden kann".

Angenommen hat die Regierung auch den Entwurf aus dem Justizressort für ein Gesetz zur Strafbarkeit krimineller Handelsplattformen im Internet und entsprechende Server-Infrastrukturen. Bei gewerbsmäßigem Handeln sollen die Fahnder die Telekommunikation Verdächtiger sowie genutzter Server überwachen, Staatstrojaner für heimliche Online-Durchsuchungen einsetzen sowie einen großen Lauschangriff durchführen können. Das Vorhaben setze quasi jede Plattform im Netz unter Generalverdacht und gehe eindeutig zu weit, kritisierte der eco-Verband der Internetwirtschaft. Eingeschlossen würden auch Plattformen und Foren wie soziale Netzwerke, auf denen Nutzer sich zu nicht-kommerziellen Zwecken austauschen.

Dazu kommen soll ein Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Für Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte will die Regierung damit eine rechtliche Grundlage für ein "besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach" (eBO) analog zum Anwaltspostfach (bEA) schaffen. Auch die EU-Digitalisierungsrichtlinie soll umgesetzt und so die Online-Gründung einer GmbH möglich sowie ein Online-Verfahren für Registeranmeldungen einschließlich der Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur und des Auslesens von Lichtbildern aus dem Chip des Personalausweises eingeführt werden.

Das Bundesinnenministerium (BMI) legte einen Entwurf vor, wonach der elektronische Identitätsnachweis (eID) mit einem mobilen Endgerät durchgeführt und der mit dem Personalausweis verbundene Online-Ausweis auf Smartphones und Tablets wandern soll. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsressort hat das BMI zudem einen Entwurf zur Reform des E-Government- sowie des Open-Data-Gesetzes durchs Kabinett gebracht. Dabei geht es darum, die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors nach EU-Vorgaben zu erleichtern sowie deren ökonomisches und zivilgesellschaftliches Potenzial zu heben. Ziel ist es, Verwaltungsdaten standardmäßig offen bereitzustellen ("Open-by-Default").

(anw)