Autonomes Fahren, Update-Pflicht: Regierung bringt mehrere Gesetze auf den Weg

Die Bundesregierung hat Gesetze für eine Aktualisierungspflicht für Smartphones, eine Schnellladeinfrastruktur, zum Setzen von Cookies und Open Data gebilligt.

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Ziel autonomes Elektro-Auto: BMW und Daimler beginnen "Now"-Mobilitätsdienste

(Bild: Buntoon Rodseng / shutterstock.com)

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch über 35 Gesetzesentwürfe, Verordnungen und Aktionsprogramme auf den Weg gebracht. Darunter sind viele Vorhaben mit digitalpolitischen Auswirkungen und Schwerpunkten, mit denen sich Bundestag und Bundesrat nun bis September beschäftigen müssen. Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen monieren seit Wochen, dass die Gesetzesflut kaum zulässt, fundiert dazu Stellung zu nehmen.

Geeinigt haben sich die Ministerien nach einigen Auseinandersetzungen etwa auf ein " Gesetz zum autonomen Fahren ". Vollautomatisiertes Fahren der Stufe 4, bei dem das System für definierte Anwendungen vollständig die Kontrolle übernimmt und dann nicht mehr überwacht werden muss, sollen damit zunächst in festgelegten Betriebsbereichen bundesweit im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können.

Zu den vorgesehenen Einsatzszenarien zählen Shuttle-Verkehre sowie andere automatisch verkehrende Verkehrsmittel für kurze Strecken, zum Beispiel auf Flughäfen und Messen. Auch für den Verkehr zwischen zwei Verteilzentren, automatisches Einparken sowie für die Beförderung von Personen beziehungsweise Gütern auf der ersten oder letzten Meile sollen Robo-Autos verwendet werden können. Auch "nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten" will die Regierung damit bedienbar machen.

Ein Fahrer muss auch auf Stufe 4 noch an Bord sein und eingreifen können. Das Gesetz sieht technische Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kfz mit autonomen Fahrfunktionen vor sowie Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis.

Es sei davon auszugehen, dass die Technik "anfangs noch nicht alle Sachverhalte in vollem Umfang durch intelligentes Erfassen der Situation und kooperatives Verhalten mit anderen Verkehrsteilnehmenden zu lösen vermag", schreibt die Regierung. Das Kfz solle daher "ein oder mehrere alternative Fahrmanöver vorschlagen", die "durch die Technische Aufsicht der Situation entsprechend zu bewerten und gegebenenfalls freizugeben sind". Als "denkbare Fälle", in denen das Fahrzeug durch die Betriebsaufsicht gelenkt werden müsse, führt die Regierung etwa an, eine wegen einer Störung dauerrote Ampel nicht zu beachten. Selbst bewältigen müsse das Auto dagegen "kurzfristig auftretende und aufzulösende Störungen der dynamischen Fahrzeugsteuerung".

In dem Entwurf enthalten sind auch Vorgaben für die Datenverarbeitung, zu denen das Justizministerium höhere Schutzstandards angemahnt hatte. Ferner soll es möglich sein, "schlafende" automatisierte und autonome Fahrfunktionen bereits typgenehmigter Kfz nachträglich freizuschalten. Vorschriften für Probeläufe solcher Fahrzeuge werden angepasst und harmonisiert.

Das Bundesverkehrsministerium legte einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine flächendeckende Schnellladeinfrastruktur für rein batteriebetriebene Elektroautos entstehen soll. Damit will die Regierung eine europaweite Ausschreibung von 1000 Standorten für Schnellladesäulen mit über 150 Kilowatt ermöglichen. Für den Aufbau der Infrastruktur sind rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund will sich daran anteilig beteiligen, soweit dies erforderlich ist.

Das Wirtschaftsministerium legte einen überarbeiteten Entwurf für ein Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) vor. Damit will die Regierung vor allem das Setzen von Cookies in Browsern regeln. Sie orientiert sich dabei eng an der E-Privacy-Richtlinie. Das Speichern und Auslesen von Informationen auf Nutzergeräten soll so grundsätzlich nur nach einer zuvor erteilten, informierten Einwilligung zulässig sein.