EU-Datenschützer fordern echte Anonymisierung von Suchanfragen

Die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten bemängelt, dass die Praktiken der führenden Suchmaschinenbetreiber Google, Microsoft und Yahoo zur Speicherung von Nutzerdaten nach wie vor nicht den EU-Vorgaben entsprechen.

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EU-Datenschützer monieren, dass die Praktiken der führenden Suchmaschinenbetreiber Google, Microsoft und Yahoo zur Speicherung von Nutzerdaten trotz vorgenommener Verbesserungen nach wie vor nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Vor allem die vermeintliche Anonymisierung von Suchanfragen nach einer gewissen Zeitspanne genüge nicht den Anforderungen der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie, schreibt die "Artikel 29"-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten den drei US-Konzernen ins Stammbuch.

Speziell Google fordern die Datenschützer in dem offenen Brief erneut auf, sämtliche nutzerbezogenen Informationen aus den Abfragen nach spätestens sechs Monaten zu löschen. Der Suchmaschinen-Primus hält Suchanfragen derzeit mit vollständigen IP-Adressen neun Monate lang vor. Dies hält er für nötig, um "Trends im Lauf der Zeit zu sehen und ein Gefühl für die Nutzer zu bekommen". Die Aufzeichnung individueller Nutzungsdaten gewinne weiter an Bedeutung, da die Betreiber immer mehr audiovisuelle Angaben und Standortdaten einbezögen, schreiben die Datenschützer. Deren Verarbeitung dürfe nur so lange erfolgen, wie dies für rechtmäßige Zwecke erforderlich sei. Insbesondere bei Google herrsche aber eine "offensichtliche mangelhafte" Erkenntnis über die Brisanz der Datenspeicherung.

Auch die Maßnahmen Googles zur Anonymisierung von Suchanfragen nach neun Monaten reichen den Datenschützern nicht aus. Die allein durchgeführte Löschung der letzten acht Ziffern einer IP-Adresse verschleiere den Nutzerbezug nicht ausreichend, beklagt die Arbeitsgruppe in ihrem Brief (PDF-Datei) an die Kalifornier. Dazu komme, dass Google zugehörige Cookies 18 Monate aufbewahre. Damit sei die Zusammenführung individueller Suchanfragen weiter möglich. Auch einzelne IP-Adressen könnten während dieser anderthalb Jahre leicht wiedergefunden werden, sobald ein Nutzer eine erneute Suche durchführe. Google solle daher sein Anonymisierungsverfahren einem überprüfbaren Auditverfahren unterziehen.

Bei Microsoft lobt die Gruppe zwar die Löschung von IP-Adressen von Nutzern der Suchmaschine Bing nach sechs Monaten und die sofortige Trennung von möglichen Account-Informationen. Aber auch Bing speichere Cookies unregistrierter Bing-User 18 Monate lang. Der "Anonymisierungsprozess" durch ein Hash-Verfahren sei nicht transparent genug und lasse offenbar doch eine Verknüpfung von Suchanfragen zu. Auch an Microsoft appellieren die Datenschützer, die verwendeten Verfahren offenzulegen und eine unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Dieser Aufruf ergeht auch an Yahoo, obwohl die Gruppe die Ankündigung der Suchmaschinenfirma, IP-Adressen zu Suchanfragen bereits nach 90 Tagen zu löschen, sehr begrüßen.

Parallel haben die Datenschutzbeauftragten die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) um Unterstützung gebeten. Es müsse eine "konstruktive Lösung" zum Schutz der Privatsphäre der Suchmaschinen-Nutzer gefunden werden. Zudem hat dir Gruppe EU-Justizkommissarin Viviane Reding über ihr Vorgehen in Kenntnis gesetzt, um zur Entwicklung und Durchsetzung angemessener transatlantischer Datenschutzprinzipien beizutragen. (vbr)