Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Jörg Tauss

Im Prozess wegen Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

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Im Prozess wegen Besitzes von Kinderpornos gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vor dem Landgericht Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft laut dpa eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe gefordert. Tauss selbst bezifferte die geforderte Geldstrafe in einer Kurzmitteilung auf Twitter auf 6000 Euro. Seine Anwälte haben auf Freispruch plädiert. Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.

Die Staatsanwältin geht davon aus, dass Tauss sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos zu rein privatem Zweck beschafft habe, um sich daran sexuell zu erregen. Tauss habe außerdem falsche Angaben zur Dauer seiner angeblichen Recherche gemacht. Sie habe auch kein Verständnis dafür, dass der Politiker niemanden in seine illegalen Pläne eingeweiht habe, so die Anklägerin. Auch die vermeintliche Brisanz möglicher Ergebnisse dieser Recherchen zweifelte sie an: "Was Tauss beweisen wollte, war kalter Kaffee. Das wusste jeder", sagte sie.

Tauss räumte den Besitz zwar ein. Er gab aber auch an, davon überzeugt zu sein, dass er als damaliger Abgeordneter solche Daten sehr wohl besitzen durfte. Er habe als SPD-Medienexperte recherchiert, um "sich der Szene zu nähern". Tauss' Anwalt Jan Mönikes sagte, sein Mandant habe als Politiker des Bundestags versucht, die Machenschaften der Kinderporno-Szene aufzudecken, die sich mittlerweile eher über das Handy statt über das Internet austausche: "Tauss war zuständig dafür, und er war nicht irgendein Abgeordneter."

Im März 2009 waren bei Durchsuchungen von Wohnung und Büro von Jörg Tauss kinderpornografische Bilddateien und Videodateien gefunden worden. Im September 2009 hob der Bundestag Tauss' Immunität auf, kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Tauss war nach der Abstimmung im Bundestag über das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 aus der SPD ausgetreten. Später wandte er sich der Piratenpartei zu. (anw)