Tauss zu Bewährungsstrafe verurteilt [3. Update]

Das Landgericht Karlsruhe hat den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Beschaffung, Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. In einer Stellungnahme kündigte Tauss an, seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei ruhen zu lassen.

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Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist vom Landgericht Karlsruhe wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zusätzlich noch eine Geldstrafe gefordert hatte. Das Landgericht sah es laut dpa als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich kinderpornografisches Material aus privatem Interesse beschafft, es besessen und weitergegeben hat.

Die Staatsanwältin hatte vorgebracht, dass Tauss sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos zu rein privatem Zweck beschafft habe, um sich daran sexuell zu erregen. Tauss hatte den Besitz eingeräumt. Er gab aber auch an, davon überzeugt zu sein, dass er als damaliger Abgeordneter solche Daten sehr wohl besitzen durfte. Er habe als SPD-Medienexperte recherchiert, um "sich der Szene zu nähern".

Im März 2009 waren bei Durchsuchungen von Tauss' Wohnung und Büro kinderpornografische Bilddateien und Videodateien gefunden worden. Im September 2009 hob der Bundestag Tauss' Immunität auf, kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Tauss war nach der Abstimmung im Bundestag über das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 aus der SPD ausgetreten. Später wandte er sich der Piratenpartei zu.

[Update]:
Die Piratenpartei will ihr prominentestes Mitglied trotz seiner Bewährungsstrafe vorerst nicht aus ihren Reihen ausschließen. "Wir werden abwarten und keine Konsequenzen ziehen, bevor das Urteil rechtskräftig ist", sagte Parteisprecher Simon Lange in Berlin laut dpa. Nach dem Prozess hatten Tauss' Anwälte bereits Revision gegen die Verurteilung angekündigt. Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei, sagte laut einer Mitteilung, die Partei vertraue darauf, "dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht".

[2. Update]:
Wie das Gericht zur Urteilsbegründung mittlerweile mitteilte, habe der Angeklagte den objektiven Sachverhalt in der Hauptverhandlung erneut eingeräumt. Gleichzeit habe er sich aber darauf berufen, dass er die ihm vorgeworfenen Handlungen nur vorgenommen habe um zu recherchieren, ob Kinderpornografie nicht auch oder sogar hauptsächlich über andere Wege als das Internet, insbesondere über das Mobiltelefon vertrieben werde, und ihm diese Recherche in seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter auch erlaubt gewesen sei.

Dem sei die Kammer aber nicht gefolgt. Die Vorschrift des §184b Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB), "die zur Straflosigkeit von Verhaltensweisen wie den angeklagten führt, wenn die Handlungen der Erfüllung dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen", sei im vorliegenden Fall "schon deshalb nicht anwendbar, weil ein Bundestagsabgeordneter nicht zu dem durch die Vorschrift privilegierten Personenkreis zu zählen ist und es ihm schon gar nicht obliegt, – so die anfängliche Einlassung des Angeklagten – einen Kinderpornoring zu 'sprengen', führte die Kammer zur Begründung aus, warum sie die Argumentation von Tauss ablehnte.

Auch sei die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände "davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats 'recherchiert' hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war". Die Erkenntnisse, die der Angeklagte angeblich erst gewinnen wollte, hätten bereits vorgelegen; dies habe der Angeklagte auch gewusst. Er habe zudem "im Rahmen seiner Mandatsausübung keinen Gebrauch von seinen Erkenntnissen gemacht, obwohl sich dies insbesondere bei Beratungen über das Zugangserschwerungsgesetz geradezu angeboten hätte". Zudem sei das Handeln von Tauss "zur Erreichung des angeblichen Rechercheziels in jeder Hinsicht völlig ungeeignet". Es wäre zudem nicht erforderlich gewesen, "über eine derart langen Zeitraum Kontakte zur Kinderporno-Szene aufzunehmen und aufrecht zu erhalten". Außerdem bemängelte das Gericht, dass "der Angeklagte niemanden über seine angebliche Recherche unterrichtet hat, obwohl dies jedenfalls zur eigenen Absicherung nahe gelegen hätte".

Ausdrücklich betonte die Kammer, dass sie nicht festgestellt habe, der Angeklagte habe die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen; dies sei "für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Jörg Tauss und sein Anwalt kündigten bereits Revision an.

[3. Update]:
Auch Jörg Tauss selbst hat mittlerweile eine Erklärung zu dem Urteil veröffentlicht. Darin schreibt er, dass das Urteil ihn gleichermaßen befriedige und enttäusche. "Es enttäuscht mich dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein." Das Urteil befriedige ihn jedoch dahingehend, betonte Tauss, "als es mir in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat."

Enttäuschend sei wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass "ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt." Deswegen und "wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes" prüfe nun sein Verteidiger, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Auch wenn die "sexuelle Schmuddelei von Staatsanwaltschaft und Teilen der Medien" vom Tisch sei, werde das Urteil "sicher zum Anlass genommen werden, mich weiter in eine gewisse Ecke zu drängen, in der mich das Gericht auch nach den Zeugenvernehmungen ausdrücklich nicht sieht", erklärte Tauss weiter. Daher werde er bis auf Weiteres auf seine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei verzichten. "Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze weitergeht", betonte Tauss. (anw)