Bundesjustizministerium plant Fachanhörungen zum Urheberrecht [Update]

Das Ministerium hat vier Termine für Anhörungen angesetzt, in denen es unter anderem um ein Leistungsschutzrecht für Verleger, Open Access und um verwaiste Werke gehen soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 48 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Bundesjustizministerium hat in den kommenden Monaten einige Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts vorgesehen. Dabei geht es um das geplante "Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft". Die Anhörung am 28. Juni behandelt das Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, in der am 13. Juli geht es um Open Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht, am 27. September um kollektive Rechtewahrnehmung und am 13. Oktober um verwaiste Werke.

Das Bundesjustizministerium hat bisher eine Anfrage von heise online zu Details der Anhörungen noch nicht beantwortet. Die Anhörungen sind in der Regel nicht öffentlich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will laut Netzpolitik.org am Montag, dem 14. Juni, eine "Berliner Rede zum Urheberrecht" halten.

Dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist zu entnehmen, dass die regierenden Parteien das Urheberrecht weiterentwickeln wollen, um "ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten". Dafür wollten sie "zügig die Arbeit an einem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Dritter Korb") aufnehmen.

SPD und Grüne hatten 2003 im "Ersten Korb" technische Kopierschutzmaßnahmen und Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich sanktioniert, während der "Zweite Korb" der Großen Koalition mit den Stimmen der FDP 2007 eine Neuregelung der Vergütungspauschale für Privatkopien und Einschränkungen bei Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen brachte.

Update: Das Bundesjustizministerium hat bestätigt, dass die Einladungen zu den genannten Terminen und Themen herausgegangen sind. Sie gingen unter anderem an Interessenvertreter aus der Wirtschaft wie zum Beispiel die Musikindustrie, Mitglieder des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestags, an den Unterausschuss Neue Medien, an die Länderjustizvertretungen, an die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts sowie an andere Behörden, die dem Justizministerium nachgeordnet sind. (anw)