Leistungsschutzrecht: Der Bär ist noch nicht erlegt

Google-Justiziar Arnd Haller hat die Verleger aufgerufen, den bekannt gewordenen Entwurf für eine Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet schnellstmöglich zu beerdigen. Das Vorhaben träfe sonst "die Allgemeinheit".

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Arnd Haller, Justiziar von Google Deutschland, hat die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aufgerufen, den vor Kurzem bekannt gewordenen Entwurf für eine Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet schnell zu beerdigen. Die Branche habe zwar nach der Hamburger Erklärung ein Jahr an dem Papier gearbeitet, sagte der Rechtsexperte auf einem Urheberrechtssymposium (PDF-Datei) der Medienanstalt Hamburg, des Hans-Bredows-Instituts und der Handelskammer der Hansestadt am Donnerstag. Das bisherige Resultat sei aber "unausgegoren" und würde "erhebliche Kollateralschäden verursachen".

Google müsse "möglicherweise ein paar Millionen bezahlen", falls sich die Ideen der Verleger durchsetzten, meinte Haller. Dies sei aber nicht das wichtigste Argument gegen das Vorhaben. Vielmehr müsste dann "für das Lesen und Abrufen von Informationen demnächst Geld bezahlt werden". Es gebe Millionen von gewerblich genutzten Geräten mit Online-Zugang, die vervielfältigen könnten. Alle deren Anwender müssten künftig für "frei ins Internet eingestellte Inhalte bezahlen". Der Bär, der mit der drohenden "Presseabgabe" auf Computer erlegt werden solle, sei nicht nur Google, sondern "die Allgemeinheit". Es gehe um die "Refinanzierung einer Branche, die glaubt, dass es ihr nicht besonders gut geht".

Christoph Keese, Cheflobbyist der Axel Springer AG, betonte dagegen, bei dem Entwurf handele es sich um eine Zusammenstellung von Positionen der Verleger und der Gewerkschaften ver.di sowie DJV. Bis zu der Ende Juni geplanten Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht soll ein Vorschlag der "gesamten Kreativwirtschaft" im Pressebereich vorliegen. Dabei sollten, anders als bei den Buchverlegern üblich, die Urheber dank des neuen Schutzes für die Verwerter nicht gezwungen werden, ihre eigenen Rechte durch "Total-Buy-out"-Verträge zu veräußern.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wollen die Verleger laut Keese gewerblichen Nutzern eine Lizenzvereinbarung anbieten. Falls diese angenommen würde, dürften die Inhalte von Zeitungen und Magazinen im Netz weiter genutzt werden, sonst nicht. Als "Presseerzeugnis" definierte Keese eine unter einem Titel redaktionell betreute und periodisch veröffentlichte Sammlung von Werken, sodass darunter auch Einträge größerer Blogs fallen könnten. Auszüge aus Texten ("Snippets"), die Suchmaschinen anzeigen, müssten unterschiedlich behandelt werden, erklärte Keese. Sollte ein kompletter Vorspann ohne Einbettung in ein eigenes Werk dargeboten werden, wie dies etwa bei Google News meist der Fall sei, müsste dafür wahrscheinlich eine Abgabe bezahlt werden. Die Verwendung eines kleinen Teils aus einem Text wie in Ergebnislisten der normalen Suchfunktion fiele unter das Zitatrecht.

Das geforderte Schutzrecht ist nach Keeses Meinung unerlässlich, da die Verleger mit ihren eigentlichen journalistischen Kernangeboten im Netz derzeit so gut wie kein Geld verdienten. Wenn das so weitergehe, müsse man sich "Sorgen um den Qualitätsjournalismus" machen. Haller meinte hingegen, die Verleger würden sich mit ihrer gewünschten neuen rechtlichen Einschätzung von Angeboten wie Google News ins eigene Fleisch schneiden. Die Nachrichtensuchseite sei etwa für 63 Prozent des Verkehrs bei Focus Online und bei der Konkurrenz vom Spiegel für 45 Prozent der Zugriffe verantwortlich. "Wenn es ein Leistungsschutzrecht geben würde, müssten wir darüber nachdenken, ob wir den Traffic überhaupt noch dort hinbringen wollen", erklärte Haller. Besser wäre es, mit Journalisten und Bloggern zu diskutieren, wie man mit qualitativ hochwertigen Inhalten im Netz Geld verdienen könne, etwa durch eine bessere Auffindbarkeit von Bezahlinhalten.

Auch der Medienblogger und -journalist Stefan Niggemeier sah die Probleme der Verlage nicht mit einem fehlenden Schutzrecht zusammenhängen. Derzeit würden die Anforderungen der Leser im Internet zu wenig berücksichtigt, vor allem Online-Angebote mancher Regionalzeitungen seien schlecht. Niggemeier empfahl den Verlegern, sich Online-Communities mit Stammlesern aufzubauen, um sich nicht von Google abhängig zu machen. Der Hamburger Rechtsexperte Till Kreutzer beklagte eine Doppelmoral mancher Medienkonzerne. Er erinnerte an mehrere Urteile, die just die Honorarbedingungen von Axel Springer für unzulässig erklärt hätten, weil sie Journalisten "sämtliche Rechte" ohne Zahlung einer angemessen Entschädigung abgenommen hätten. (anw)