Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Mit gefälschten Abmahn-Mails versuchen Betrüger mutmaßliche P2P-Anwender einzuschüchtern. Wenn man eine Strafgebühr bezahle, soll eine Strafanzeige fallen gelassen werden.

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Von
  • Daniel Bachfeld

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen", heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

Empfänger dieser gefälschter Mails sollten sie einfach löschen und nicht weiter reagieren. Der Namen der im Schreiben genannten Kanzlei ist zwar nicht aus der Luft gegriffen, allerdings existierte sie nur bis zum 30. Juni 2008. Der Rechtsnachfolger U+C Rechtsanwälte weist auf seinen Seiten darauf hin, dass die Mails gefälscht sind. Man selbst übersende Forderungsschreiben im Bereich Anti-piracy ausschliesslich auf dem Postweg und fordere niemals auf, eine Paysafecard zu erwerben.

Ganz ähnlich wie die falschen E-Mails versuchte vor Monaten auch schon ein Trojaner Windows-Anwender ins Bockshorn zu jagen. Er gaukelte dem Windows-Anwender einen Antipiraterie-Scanner auf dem System vor, der urheberrechtlich geschützte Dateien – vulgo Torrent-Dateien – auf dem Rechner entdeckt haben wollte. Im Namen einer angeblichen Copyright-Initiative "ICPP Foundation" schlugt der Trojaner eine außergerichtliche Einigung vor, in dessem Zuge der Anwender 400 Dollar zahlen sollte. Andernfalls wollte die ICPP die angeblich auf dem PC gesammelten Daten an ein Gericht weiterleiten. Dort würden dann bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnis und mehrere hunderttausend Dollar Strafe drohen.

Siehe dazu auch:

(dab)