Französische Behörde klagt wegen Verkaufs von Un-CDs

Die Wettbewerbsbehörde Direction Générale de la Concurrence sieht durch den Verkauf von nur eingeschränkt abspielbaren Audio-CDs einen Betrug am Kunden. EMI France und der Einzelhändler Fnac müssen sich nun vor Gericht verantworten.

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Die französische Wettbewerbsbehörde Direction Générale de la Concurrence (DGCC) hat EMI France und den französischen Einzelhändler Fnac verklagt, da sie ihre Kunden über die Qualität ihrer Waren getäuscht haben sollen. Konkret geht es um Audio-CDs, die in einigen Autoradios und Computern nicht abspielbar seien, berichtet die Financial Times. Die CDs seien mit einer Technik von Macrovision versehen, die das Kopieren verhindern soll.

Nach Kundenbeschwerden habe die in Frankreich zuständige Behörde für Betrug und Wettbewerb eingegriffen und festgestellt, dass die angemahnten CDs nicht den Spezifikationen des Red Book entsprechen. Weiter verstießen die Tonträger gegen ein Gesetz, das in den 80er Jahren auf Initiative des damaligen Kulturministers Jack Lang verabschiedet worden war und das das Recht auf eine Privatkopie festschreibe. Falls EMI und Fnac schuldig gesprochen werden, müssten sie eine Gesamtstrafe von 187.000 Euro zahlen. Außerdem müssten die CDs aus dem Handel genommen werden.

Eine ähnliche Klage soll laut dem Bericht in Frankreich auch gegen BMG angestrengt werden wegen des Einsatzes der Technik MediaMax. In Belgien stünden EMI, BMG, Sony Music und der Universal Music Group ähnliche Verfahren bevor.

Das c't-CD-Register, das vor dem Kauf einer CD darüber informieren will, ob diese mit einer Abspielsperre versehen ist, enthält mittlerweile 18.716 Berichte zu 3004 CDs. Dort lassen sich Informationen abrufen oder auch eigene Daten hinzufügen. Das Forum zum c't-CD-Register bietet Raum für allgemeine Diskussionen zum Thema Un-CDs. (anw)