Bürgerrechtler wollen gegen Volkszählung 2011 klagen

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen den Zensus 2011 vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und Bürgern Gelegenheit zur Unterstützung bieten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 510 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen die für kommendes Jahr geplante Volkszählung in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort wollen sie eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab dem heutigen Dienstag um 12 Uhr sollen die Bürger auf einer vorvorige Woche gestarteten Aktions-Website Gelegenheit haben, die Klage zu unterstützen.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie würden für den Zensus Daten aus Registern der Verwaltung genutzt.

Die Bürgerrechtler meinen, durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe. Die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 werde über eine eindeutige Personenkennziffer möglich sein. Das aber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.

Die Bürgerrechtler fordern, die gesetzliche verordnete Auskunftspflicht abzuschaffen und dass die zu erhebenden Daten nicht an einer zentralen Speicherstelle zusammengefasst werden. Auch halten sie die Bußgeld-Androhung von bis zu 5000 Euro bei Auskunftsverweigerung für "völlig unangemessen".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an. (anw)