DSGVO-Verstoß: Luxemburger Gericht bestätigt Rekordstrafe für Amazon
Amazon soll seine Rekordstrafe für Datenschutzverletzung zahlen, sagt das Verwaltungsgericht Luxemburgs: 746 Millionen Euro.

(Bild: peterschreiber.media/Shutterstock.com)
Amazon.com scheitert vor dem Verwaltungsgericht Luxemburgs mit der Beschwerde gegen Sanktionen der nationalen Datenschutzbehörde CNPD (Commission nationale pour la protection des données). Diese hat 2021 eine Geldbuße in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Das war damals Rekord. Inhaltlich geht es vor allem um Amazons Werbe-Targeting; nach Feststellung der CNPD hat der Konzern die erforderliche Einwilligung der Nutzer nicht eingeholt.
Im Oktober 2021 hat Amazon diese Entscheidung der CNPD angefochten. Damals meinte eine Firmensprecherin: "Es gab keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, und es wurden keine Kundendaten an Dritte preisgegeben." Das Strafmaß sei unverhältnismäßig.
Anfang 2024 fand dazu eine Anhörung vor dem luxemburgischen Verwaltungsgericht statt. Dieses bestätigt nun in seinem Urteil vom 18. März den ursprünglichen Beschluss der CNPD vollumfänglich. Das bedeutet, dass die wegen der Verstöße gegen die DSGVO erlassene Geldbuße bestehen bleibt und Amazon die von der Aufsichtsbehörde angeordneten Berichtigungsmaßnahmen umsetzen muss. Die Luxemburger Richter stellten zugleich fest: Amazon hat auch gegen Transparenz- und Informationspflichten sowie Betroffenenrechte, darunter auf Zugang zu sowie Berichtigung und Löschung verarbeiteter Daten, verstoßen.
Meta muss mehr zahlen
Amazon kann erneut Rechtsmittel ergreifen, was aufschiebende Wirkung hätte erläuterte die Datenschutzbehörde. Amazon kritisiert das Urteil und meint, die Entscheidung der CNPD beruhe auf "subjektiven" Interpretationen des Datenschutzrechts, für die es vorher keine klaren Leitlinien gegeben habe. Der US-Konzern prüft weitere rechtliche Schritte. Er könnte den Fall bis vor den obersten Gerichtshof Luxemburgs bringen.
Amazon rangiert mit dem Fall aktuell auf Rang 2 der bislang ergangenen Beschlüsse mit den höchsten individuellen DSGVO-Geldstrafen. 2023 hat die irische Data Protection Commission (DPC) die neue Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro über Meta Platforms verhängt, weil es Daten ohne rechtliche Grundlagen verarbeitet habe.
(ds)