BGH: Keine Hinsendekosten nach Widerruf

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge müssen Online-Händler nach dem Widerruf eines Kaufs eventuell berechnete Versandkosten zurückerstatten.

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Von
  • Holger Bleich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Juli 2010 entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.

Dem Urteil liegt eine im April 2010 gefallene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zugrunde. Der BGH hatte das höchste europäische Gericht gebeten, zu klären, wie die EU-Fernabsatz-Richtlinie 97/7/EG diesbezüglich auszulegen sei. Der EuGH erklärte daraufhin, dass der Verbraucher nicht durch die Erhebung von Hinsendegebühren von der Ausübung seines Widerrufsrecht abgehalten werden dürfe. (hob)