Datenschützer kritisieren Vorschlag des Justizministeriums zur Urheberrechtsnovelle

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass bereits die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig sei.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert die Absicht des Bundesjustizministeriums, der Filmwirtschaft und Musikindustrie Möglichkeiten zur besseren Verfolgung von "Raubkopierern" im Internet zu geben. Konkret wird dabei an einen erweiterten Auskunftsanspruch über Nutzungsdaten von Surfern gegenüber den Internetprovidern gedacht. Die Datenschützer weisen nun darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung von Nutzungsdaten rechtswidrig sei, sobald sie für die Inanspruchnahme eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider müsse sicherstellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden.

"Zudem sollen die Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen", heißt es weiter in einer Mitteilung des Landeszentrums. Eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten sei demnach bei der geltenden Rechtslage unzulässig. "Es verwundert, dass aus dem Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser rechtswidrig gespeicherten Daten bekannt werden, anstatt Überlegungen anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer in der Praxis durchgesetzt werden kann."

Für die bestehenden Regelungen habe sich der Gesetzgeber 1997 und 2001 entschieden, um Akzeptanz und Vertrauen der Nutzer für die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu gewinnen. Zuletzt sei die Regelung im Mai 2004 mit großer Mehrheit im Bundestag bestätigt worden. "Wer etwas anderes will, rührt an den Grundfesten einer offenen und damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur", warnen die Datenschützer. (anw)