Neuer Anlauf für Informationsfreiheitsgesetz

Die rot-grüne Koalition hat sich laut einem Bericht der Berliner Zeitung auf ein Informationsfreiheitsgesetz geeinigt.

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Die rot-grüne Koalition hat laut einem Bericht der Berliner Zeitung die Weichen für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt. SPD und Grüne haben sich nach jahrelangem Streit einigen können, heißt es. Die Bürger sollen demnach künftig Zugang zu Informationen der Bundesbehörden bekommen. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden, wird die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Silke Stokar, zitiert.

Das Informationsfreiheitsgesetz soll Verwaltungshandeln transparenter machen, indem den Bürgern der voraussetzungslose Zugang zu behördlichen Informationen des Bundes ermöglicht wird. Die Bürger können dann Verträge einsehen, die Ministerien mit Unternehmen abgeschlossen haben, Gutachten oder Ausschreibungsunterlagen. Davon ausgenommen sein sollen die Landesverteidigung, der Kernbereich der Geheimdienste sowie die Finanzverwaltung. Zudem sollen als vertraulich gekennzeichnete Informationen geschützt werden.

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen aus dem Jahr 1998 wurde ein Informationsfreiheitsgesetz angekündigt. Das Gesetz wurde aber daraufhin immer wieder verschleppt. Im Sommer 2001 hatte das Bundesinnenministerium einen "Diskussionsentwurf" veröffentlicht. Dieser wurde von dem Ministerium bis Mitte April 2002 überarbeitet. Die neue Fassung, die vor allem die Vorbehalte der Beamten des Verteidigungs-, des Wirtschafts- und des Finanzministeriums berücksichtigte, scheiterte aber im Juni 2002. Die Grünen gaben sozialdemokratisch geführten Ministerien die Schuld.

Im April 2004 stellten die fünf Verbände Netzwerk Recherche, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) von ver.di, der Deutsche Journalistenverband (DJV), die Humanistische Union (HU) sowie die Antikorruptionsorganisation Transparency International einen eigenen "Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes" vor. Das bisher hierzulande noch geltende obrigkeitsstaatliche Prinzip des "Amtsgeheimnisses" sollte umgekehrt werden in einen nur in Ausnahmefällen begrenzten Informationsanspruch für alle.

Siehe dazu in Telepolis: (anw)