Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das verdachtsunabhängige Filmen friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09) rechtswidrig. Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich der "vorrangigen Versammlungsfreiheit" und in den der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei.

Anlass der Entscheidung war die Überwachung einer Anti-Atom-Demonstration mit mindestens 25.000 Teilnehmern zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor am 5. September vergangenen Jahres. Während des Aufzuges fuhren Einsatzkräfte der Polizei mit einem Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze der Demonstration her und filmten das Geschehen mit mehreren auf dem Dach des Wagens montierten Kameras. Die Aufnahmen wurden ohne Zeitverzögerung an die Einsatzleitstelle übertragen. Dagegen klagte ein Bürger, der in der ersten Reihe marschierte und sich so eindeutig innerhalb des von den elektronischen Augen der Gesetzeshüter erfassten Bereichs befand.

Beschwerden gegen eine teils offene und teils verdeckte Videoüberwachung hatte es zuvor etwa bereits im Rahmen der sich gegen den Überwachungswahn richtenden Großdemo "Freiheit statt Angst" im Oktober 2008 gegeben. Der Senat verteidigte die Aufnahmen später mit einem Hinweis auf einen eingegangenen "Aufruf zu Gewalttaten".

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im "Kamera-Monitor-Verfahren" damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden. Erlaubt seien Bild- oder Tonaufnahmen durch die Berliner Polizei gemäß dem Versammlungsgesetz des Landes nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen", dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Dafür müsse eine entsprechende Gefahrenprognose ersichtlich sein.

Fredrik Roggan, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, begrüßte das Urteil aufgrund seiner "grundlegenden", über den aktuell verhandelten Fall hinausgehenden Bedeutung: "Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss die Demonstrationsfreiheit erheblich gestärkt." Es gebe ein Recht darauf, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen. Den Berliner Gesetzgeber forderte er auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten. (jk)