Wissenschaftler fordern "faires" Urheberrecht

Rund 30 Verbände und Forschungseinrichtungen haben sich zu einem "Aktionsbündnis" zusammengeschlossen; sie kämpfen für einen besseren Informationszugang zu Bildungszwecken.

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Rund 30 Verbände und Forschungseinrichtungen haben sich vergangene Woche zu einem Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zusammengeschlossen. Sie sehen die Bundesregierung mit ihrer bisherigen Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die digitale Welt auf dem Holzweg und sprechen sich für eine rigorose Kursumkehr aus. Die Wissenschaftler stören sich vor allem daran, dass der Gesetzgeber bisher bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie "vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt" habe. Untergegangen sei dabei die Förderung der mit den neuen Medien verbundenen "Chancen für die Allgemeinheit", insbesondere im Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die Informationsgesellschaft biete hier neue Potenziale der Wissensvermittlung und der Online-Kooperation. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten sei im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Grundlage des Aktionsbündnisses ist eine "Göttinger Erklärung", die auf einem Koordinierungstreffen der Deutschen Initiative für NetzwerkInformation (DINI) Anfang Juli aufgesetzt wurde. Inzwischen haben sich auch Organisationen wie der Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes (DFN), der Schulen ans Netz e.V., das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg oder das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) mit der Erklärung identifiziert. Damit sei das Bündnis nun handlungsfähig, freut sich DINI-Vertreter Hartmut Simon vom Medienzentrum der Universität Siegen. Die Interessensvertretung steht offen für weitere Mitstreiter. Diese können als Individuen die Erklärung online unterzeichnen oder als Organisation eine unterschriebene Version an die DINI-Geschäftsstelle schicken.

Konkret will das Lobbybündnis im Rahmen der gerade vorbereiteten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform, dem so genannten 2. Korb, vor allem wieder an den "Wissenschaftsparagrafen" 52a des Urheberrechtsgesetzes heran. Um die darin behandelte Frage, inwieweit Lehrer im Unterricht oder Wissenschaftler für die eigene Forschung Teile von Werken oder Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften über moderne Formen der Informationsverarbeitung verwenden dürfen, war im Frühjahr 2003 ein heftiger Streit mit den Verlegern ausgebrochen. Der momentane Kompromiss sieht vor, dass "kleine Auszüge" für die wissenschaftliche Nutzung und den Unterricht in Frage kommen. Die Klausel soll allerdings 2006 auslaufen.

Gegen die enge Regelung und das "Verfallsdatum" will das Urheberrechtsbündnis jetzt in Aktion treten. Die Wissenschaftler sehen es als Bedingung für die Sicherung des Forschungsstandorts Deutschlands, "dass in einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden muss". Sie wehren sich daher gegen "rigide Lizenzierungsbedingungen", die Umfang und Dauer der Nutzung digitaler Medien beschränken. Freier Zugang müsse aber "nicht vergütungsfrei" bedeuten, stellen sie klar. Es gelte, im Urheberrecht faire und ausgewogene Bedingungen einer angemessenen Vergütung der Rechteinhaber gesetzlich zu regeln. Dabei hätten sich Pauschalregelungen am besten bewährt.

Hinter der Göttinger Erklärung steckt eine klare Kampfansage an die wissenschaftlichen Verleger, die auf Individuallizenzierungen und Systeme zum Digital Rights Management als Kontrolltechnik setzen. Der Streit um die Zukunft der Wissensnutzung wird bereits jetzt mit harten Bandagen ausgefochten, etwa bei der Frage des Kopienversands von Fachbeiträgen durch Bibliotheken. Die Wissenschaftler sind jedenfalls überzeugt davon, dass letztlich über die Innovationskraft der Informationsgesellschaft hierzulande auch mit der weiteren Reform des Urheberrechts entschieden wird. Sie wehren sich gegen Anfeindungen aus dem Bundesjustizministerium, dass die im Netz um sich greifende "Freibier"-Ideologie auch die Forscher infiziert habe. "Wir lassen es uns nicht länger gefallen, dass wir mit Raubkopierern in einen Topf geworfen werden", erklärte der Berliner Medienwissenschaftler Volker Grassmuck aus der Koordinierungsgruppe des Aktionsbündnisses gegenüber heise online. Es gehe nicht um ein paar MP3s, sondern um offenen Erkenntnisaustausch sowie die langfristige Sicherung des Wissens und des kulturellen Erbes.

Zur Auseinandersetzung um das Urheberrecht:

(Stefan Krempl) / (jk)