Österreich wegen verpasster Einführung der Vorratsdatenspeicherung verurteilt

Der Europäische Gerichtshof hat auf eine Klage der EU-Kommission hin in einem Urteil festgestellt, dass das EU-Mitgliedsland seinen Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht nicht nachgekommen ist.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Republik Österreich wegen verpasster Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verurteilt. In dem Urteil (C‑189/09) stellt das Gericht fest, Österreich habe nicht wie in der Richtlinie 2006/24/EG gefordert bis zum 15. September 2007 alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, um Daten vorhalten zu lassen, "die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden".

Die EU-Kommission hatte Österreich im April 2009 verklagt. Die österreichische Regierung hatte zu dem Zeitpunkt bereits zugesagt, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Im November 2009 legte die Regierung einen Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) zur Begutachtung vor. Diese Woche folgte ein weiterer Entwurf, in dem die während der Begutachtungsphase eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Die zuständige Verkehrsministerin Doris Bures erklärte nun laut der Nachrichtenagentur APA, sie habe vollstes Verständnis dafür, dass sich viele wünschten, die Richtlinie würde nicht umgesetzt. Österreich müsse aber vorbereitet sein, um drohende Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Diese könnten nach einem weiteren Verfahren fällig werden, wenn Österreich seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Der EuGH habe Österreichs Ersuchen um eine mündliche Verhandlung abgewiesen, erläuterte Bures. Der EuGH habe die österreichischen Einwände im Hinblick auf eine mögliche Unvereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtscharta nicht aufgegriffen, sondern nur nach formalen Kriterien entschieden. Bures hatte zuvor bereits erklärt, die von der EU-Kommission für September geplante Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abwarten zu wollen, bevor sie den Entwurf für die TKG-Novelle an das österreichische Parlament weiterleitet. Außerdem läuft noch auf Antrag des irischen High Court ein Verfahren vor dem EuGH, in dem über die grundrechtliche Zulässigkeit der Richtlinie entschieden werden soll. Diese Woche hat die EU-Kommission die deutsche Fassung der Bestandsaufnahme über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht veröffentlicht und darin die Vorratsdatenspeicherung gelobt. (anw)