Haftstrafe für Internetbetrug

Der Online-Händler hatte sich durch falsche Preisangaben an die Spitze von Internet-Preisvergleichern gemogelt. Im November 2009 begann er, im Voraus bezahlte Ware nicht mehr zu liefern.

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Von
  • Johannes Endres

Wegen Internetbetrugs in 2031 Fällen hat das Bonner Landgericht am Freitag einen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 39-jährige Angeklagte hatte den Kunden die bereits in Vorkasse bezahlte Ware nicht geliefert. Der Schaden summierte sich innerhalb von drei Monaten auf 610 000 Euro.

Um mit seinem Internetportal German Office in den Preissuchmaschinen immer der billigste zu sein und damit an erster Stelle zu stehen, hatte er die Artikel ohne Umsatzsteuer-Aufschlag angeboten. Als er dem Fiskus die Millionen nachzahlen musste, fing er im November 2009 an, die Kunden zu betrügen. Nach drei Monaten hagelte es Strafanzeigen gegen den Online-Shop, der vor allem Elektro-Artikel im Angebot hatte.

Wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 7,7 Millionen Euro muss sich der Angeklagte noch in einem gesonderten Verfahren verantworten.
dpa (je)