Pressesprecher gegen Leistungsschutzrecht

Der Bundesverband deutscher Pressesprecher hat sich in die Reihe der Gegner einer Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet eingereiht und den Verlegern vorgeworfen, ein Zwangslizenzierungssystem auf Kosten der Wirtschaft einführen zu wollen.

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Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) hat sich in die Reihe der Gegner eines Leistungsschutzrechts für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger eingereiht. Die Verleger wollten ein "Zwangslizenzierungssystem" auf Kosten der Wirtschaft einführen, kommentierte der Verband das Vorhaben. "Diejenigen, die für professionelle Zwecke einen Text online lesen, sollen im Nachhinein zur Kasse gebeten werden", wandte sich BdP-Justiziar Jan Mönikes am Montag auf der Medienwoche Berlin-Brandenburg gegen die geplante Lizenzgebühr für gewerbliche Nutzungen leistungsgeschützter Presseartikel.

Den Verlegern warf Mönikes vor allem vor, "unter falscher Flagge" zu fahren. So habe es zunächst geheißen, man wolle das Leistungsschutzrecht gegen "Schmarotzer" im Netz in Stellung bringen. Später habe sich die Debatte etwa auf Google und mögliche Gebühren auf die in Suchmaschinen oder speziellen Nachrichtenübersichtsdiensten gezeigten Überschriften und Kurzausschnitte von Texten in Form sogenannter Snippets konzentriert. Erst langsam habe sich dann herauskristallisiert, dass die Stoßrichtung sich letztlich auf jede Firma beziehen solle, die ihren Mitarbeitern für gewerbliche Zwecke einen Internetzugang zur Verfügung stelle. Die Rede sei dabei davon, Einnahmeverluste im traditionellen Printgeschäft in Höhe von 1 bis 2 Milliarden Euro jährlich auszugleichen. Damit werde die Wirtschaft "insgesamt signifikant belastet". Die Verleger schnitten sich damit aber letztlich ins eigene Fleisch, da die neuen Ausgaben bei der Öffentlichkeitsarbeit eingespart würden und sich dies auch auf die Zahl gebuchter Anzeigen auswirken dürfte.

Mönikes führte aus, dass Firmen schon heute für Vervielfältigungen von Artikeln etwa im Intranet für eine digitale Presseschau bereits pro Text rund 3 Euro an die Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) abführten. Künftig sei dann wohl "das Fünfzigfache" oder eine vergleichsweise hohe Pauschalgebühr aufgrund der neuen Verlegerrechte zu bezahlen.

Christoph Fiedler vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hielt dagegen, dass in der Diskussion über eine Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet vieles durcheinandergeworfen werde. Generell strebe die Branche eine Pflicht, eine Lizenz über eine Verwertungsgesellschaft abzuschließen, für die "gewerblich vervielfältigte Online-Presse an". Dabei gehe es zunächst um das Generieren von PDFs oder das Ausdrucken von Internet-Artikeln. Als "konsequent" bezeichnete es der VDZ-Justiziar aber zugleich, wenn auch etwa eine "Kopie auf der Festplatte" mit einbezogen würde. Dabei könnten auch flüchtige Vervielfältigungen etwa im Browsercache je nach dessen Einstellungen berührt werden. So warf Fiedler die Frage auf, ob diese "nicht das Äquivalent zur Zeitungslektüre" seien. Diese müsse medienpolitisch gelöst werden. Die EU-Gesetzgebung stehe einer solchen Lesart jedenfalls nicht im Wege, da dabei auch auf die "eigenständige Bedeutung" von rechtmäßig erstellten Zwischenkopien abgestellt werde.

Eine weitere Geräteabgabe parallel zur Urheberrechtsvergütung für Privatkopien werde es nach Einführung eines Leistungsschutzrechts nicht geben, versicherte Fiedler. Vielmehr seien gestaffelte Tarife der zuständigen Verwertungsgesellschaft denkbar, die dann sicher auch nach der Zahl der Mitarbeiter eines Unternehmens bemessen würden. Freie und festangestellte Journalisten seien an den Einnahmen "nach festen Sätzen" zu beteiligen. Insgesamt gehe es darum, die "Schieflage zwischen der publizistischen und der funktionellen Bedeutung der Presse" auszugleichen. Er kenne aber niemanden, der in einem neuen Schutzrecht ein Allheilmittel sehe, mit dem eine Milliardenlücke gefüllt werden könne.

Die Auseinandersetzung werde unter dem Aufhänger des Investitionsschutzes zumindest ehrlicher geführt als die Urheberrechtsdebatte, wo fälschlicherweise immer wieder die Interessen der Kreativen in den Vordergrund gerückt würden, meinte Matthias Spielkamp vom Portal iRights.info. Trotzdem hätten die Verleger mittlerweile viele "Nebelwände platziert", sodass es schwierig sei, sich vor Augen zu führen, wovon konkret die Rede sei. Die einzigen Juristen, die sich für ein Leistungsschutzrecht aussprächen, seien diejenigen, "die als Lobbyisten für Verlage arbeiten". Gegen die Einschätzung unabhängiger Rechtsexperten stelle sich die Branche und die Regierungskoalition dagegen bislang "taub und blind". Es sei zwar tatsächlich schwierig, ein Geschäftsmodell auf Basis von Inhalten im Netz zu etablieren. Sollten sich die Verleger mit ihren Wünsche durchsetzen, müssten sie konsequenterweise aber auch einen zusätzlichen Obolus verlangen fürs Lesen der gedruckten Zeitung im Betrieb. (jk)